Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

20.09.2018 - 5 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskon...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Walther vom Referat Steuerungsdienst und Frau Weikum vom Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz erläutern die Vorlage zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept.

 

Einleitend gibt Herr Walther einen Überblick über den bisherigen Werdegang des ISEK seit 2014 und die einzelnen Schritte bis zum heutigen Konzept. Anschließend wird das Teilraumkonzept 8 erläutert, das auch den Stadtbezirk 224 - Rüningen beinhaltet. Hier wird auf den Neubau einer Grundschutzwache am Rande von Rüningen, auf die Vernetzung von Grünachsen und auf die Gewerbliche Bauflächen östlich der Thiedestraße hingewiesen.

 

Herr Dr. Zohner weist daraufhin, dass der Stadtbezirksrat sich bereits für eine Wohnbebauung innerhalb des Gewerbegebietes „Thiedestraße Ost“ ausgesprochen hat. Hintergrund ist der Umstand, dass durch die geographischen Gegebenheiten Rüningen ziemlich eingeengt ist (Autobahn, Bahnstrecke) und damit nur wenig Entwicklungspotenzial für einen Bevölkerungszuwachs zur Verfügung steht. Dieser Punkt wird ausführlich diskutiert und einvernehmlich wird folgende Protokollnotiz aufgenommen:

 

Protokollnotiz: Der Stadtbezirksrat Rüningen regt einvernehmlich an, kein Gewerbegebiet im Osten der Thiedestraße auszuweisen, sondern ein Mischgebiet. 

 

Herr Sowade bringt einen Änderungsantrag ein, da in der Vorlage zum ISEK eine eindeutige Priorisierung fehlt. Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen (Abstimmungsergebnis: dafür 6, dagegen 0, Enthaltungen 0) und unter Nummer 5 des Beschlusses der Vorlage zugeordnet.

 

Anschließend wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

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Beschluss (geändert):

 

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

5.  r eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maßnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 6    dagegen: 0    Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise