Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Herrn Henning Maushake gemäß §§ 43 und 60 NKomVG werden von Herrn Bezirksbürgermeister Graffstedt vorgenommen. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
Herrn Maushake wird ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG ausgehändigt.
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