Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.04.2018 - 4 Vergnügungsstätten im Stadtbezirk Westliches Ri...

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Wortprotokoll

Für die Fachverwaltung anwesend sind Herr Kühl und Herr Lillteicher. Vor Sitzungsbeginn ist der Bezirksgeschäftsstelle folgende formlose Stellungnahme zugegangen: „Im Stadtbezirk 310 - Westliches Ringgebiet sind sieben Spielhallen gemeldet. In einem der Standorte befinden sich drei Spielhallen in einem Mehrfachkomplex. Von diesen genannten Spielhallen befinden sich zwei im Bereich der Celler Straße zwischen dem Neustadtring und der Maschstraße. Dieses sind die Objekte Celler Straße 26 und Maschstraße 1/Ecke Celler Straße. Im Objekt Celler Straße 110 befindet sich ein Bierlokal, das auch Automaten besitzt sowie eine Annahmestelle für Sportwetten. Im Objekt Celler Straße 26 befindet sich weiterhin eine Sportsbar. Diese genannten Objekte könnten ggf. zu der Einschätzung geführt haben, dass im Bereich zwischen dem Neustadtring und der Maschstraße mindestens vier Spielhallen existieren. Die genannten Objekte sind keine Spielhallen und unterliegen nicht dem Steuerungskonzept Vergnügungsstätten.“

Auf Nachfrage teilt Herr Lillteicher mit, dass in Gaststätten auf 36 qm Fläche maximal drei Spielautomaten stehen dürfen. Die Trennung zwischen den unterschiedlichen Objekten, die teilweise dem Steuerungskonzept Vergnügungsstätten unterliegen bzw. nicht, ist nach Ansicht mehrerer Stadtbezirksratsmitglieder wenig zielführend im Sinne einer Suchtprävention. Die Clusterbildung von Gaststätten, Wettbüros und Sportsbars birgt ein Risikopotential, welches nach den Informationen der Verwaltung allenfalls durch das Gewerberecht eingeschränkt gesteuert werden kann. Vereinzelt wird im Stadtbezirksrat die Forderung erhoben, dass eine Überprüfung der gelebten Verhältnisse durch die Verwaltung häufiger stattfinden müsste.

 

 

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Erläuterungen und Hinweise