Rat und Stadtbezirksräte
14.08.2018 - 7 Planung und Ausbau der Büchnerstraße/Entscheidung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 14.08.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auch diese Vorlage wird für die Fachverwaltung von Herrn Pottgießer vorgetragen. Nach einer summarischen Darstellung weist Herr Pottgießer darauf hin, dass einige Anlieger die Notwendigkeit des Straßenausbaus anzweifeln.
Die Entwicklung des dortigen Bereichs, der auch die Büchnerstraße einschließt, ist aus Sicht der Fachverwaltung grundsätzlich positiv zu bewerten. Der beabsichtigte Straßenausbau würde diese Entwicklung aufgreifen. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass in absehbarer Zeit ohnehin tiefgreifende Sanierungsmaßnahmen notwendig wären. Auf Nachfrage teilt Herr Pottgießer mit, dass dier Kostenbeitrag für solche Maßnahmen durch die Mitfinanzierung von Leitungsträgern für die Anwohner minimiert wird. Grundsätzlich werden 75 % der straßenausbaubeitragspflichtigen Kosten auf Anlieger nach unterschiedlichen Parametern verteilt.
Die Frage nach der endgültigen Investitionssumme kann Herr Pottgießer nicht beantworten, da dieses Ergebnis erst nach erfolgter Submission feststehen wird. Es sind auch nach Vorliegen des festen Planwertes Schwankungen im geringfügigen Umfang sowohl nach unten als auch nach oben möglich. Das Submissionsergebnis wird den Anwohnern mitgeteilt. Geändert (siehe Protokoll vom 19. September 2018): Die Verwaltung wird auf Grundlage der Auftragssumme (als Ergebnis der Submission) die Beiträge für die Anlieger aktualisieren und den Anliegern mitteilen.
Die Finanzierbarkeit der Maßnahme aus dem Sanierungshaushalt ist nicht gegeben. Frau Sewella weist darauf hin, dass sie sich zu einem früheren Zeitpunkt gegen die Herauslösung des Straßenkomplexes aus dem Sanierungsprogramm ausgesprochen hat. Sie wird sich daher der Stimme enthalten.
Auf Nachfrage teilt Herr Pottgießer mit, dass eine Satzung aus dem Jahr 1984 das Regelwerk für die Anliegerbeteiligung festlegt. Darüber hinaus informiert er auf Nachfrage dazu, dass die Straße in verkehrssicherem Zustand gehalten werden muss. Der von Herrn Johannes in die Diskussion eingebrachte Verzicht auf einen Gehweg auf einer Straßenseite wird von Herrn Pottgießer nicht befürwortet, da Straßenbaumaßnahmen langfristig Bestand haben (60 bis 70 Jahre) und der Verzicht auf wesentliche Straßenbestandteile, zu denen auch Gehwege gehören, sich mittel- bis langfristig negativ auswirken könnte. Auf Nachfrage von Herrn Witte, ob es sich um eine Instandhaltung unter ökonomischen Gesichtspunkten handelt, teilt Herr Pottgießer mit, dass diese Auffassung zutrifft. Herr Berger plädiert für die Durchführung der Maßnahme.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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572,4 kB
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