Herr Christian Bley ist aus dem Stadtbezirk verzogen und hat somit seine Wählbarkeit verloren. Die feststellung des Sitzverlustes erfolgt durch den Stadtbezirksrat.
Als beratendes Mitglied bleibt Herr Bley jedoch dem Gremium erhalten.
Beschluss:
Der Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet stellt den Sitzverlust gemäß § 52 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes, Herrn Christian Bley betreffend, fest.
Abstimmungsergebnis:
16 dafür0 dagegen0 Enthaltungen
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