Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.04.2018 - 4.2 Baurechtliche Nutzungsänderung Gemeinschaftshau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)

"Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wird gebeten, die erforderliche baurechtliche

Nutzungsänderung für das Dorfgemeinschaftshaus in Rühme (Gifhorner Straße 144) zu

beantragen und alle damit im Zusammenhang stehenden notwendigen baulichen Maßnahmen

auszuführen. Die Verwaltung wird gebeten, in dem Zusammenhang mit der Nibelungen-Wohnbau-

GmbH Braunschweig über einen angemessenen Baukostenzuschuss zu verhandeln. Des

Weiteren bitten wir die Verwaltung, die Umsetzung der Vorlage 17-05301 vom 12.09.2017

(Instandhaltungen im Gemeinschaftshaus Rühme) vorzunehmen."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

7  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise