Rat und Stadtbezirksräte
03.04.2018 - 4.2 Baurechtliche Nutzungsänderung Gemeinschaftshau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Interfraktioneller Antrag im Stadtbezirksrat 322
- Datum:
- Di., 03.04.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss: (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)
"Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wird gebeten, die erforderliche baurechtliche
Nutzungsänderung für das Dorfgemeinschaftshaus in Rühme (Gifhorner Straße 144) zu
beantragen und alle damit im Zusammenhang stehenden notwendigen baulichen Maßnahmen
auszuführen. Die Verwaltung wird gebeten, in dem Zusammenhang mit der Nibelungen-Wohnbau-
GmbH Braunschweig über einen angemessenen Baukostenzuschuss zu verhandeln. Des
Weiteren bitten wir die Verwaltung, die Umsetzung der Vorlage 17-05301 vom 12.09.2017
(Instandhaltungen im Gemeinschaftshaus Rühme) vorzunehmen."
