Rat und Stadtbezirksräte
29.05.2018 - 4.1 Abgrenzung des Gewerbegebietes Waller See zur W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion, Frau Buchholz (BIBS), Herr Schröter (B90/Grüne) im Stadtbezirk 323
- Datum:
- Di., 29.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Nachdem Frau Retzlaff den Antrag eingebracht hat, erwidert Herr Gorklo, der geforderte Grüngürtel sei bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan festgeschrieben. Der Teil des Antrags sei somit entbehrlich. Nach Rücksprache mit der Feldmarkinteressentschaft würden die rot-weißen Poller als Abgrenzung ausreichen. Er schlägt daher eine Änderung des Antrags vor.
Nach längerer Diskussion einigt man sich auf eine kleine Ergänzung des Antragtextes.
Beschluss: (Anregung gemäß § 93 Absatz 3 NKomVG)
"1. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Zuge der weiteren Erschließung des Gewerbegebietes
Waller See wirksame bauliche Maßnahmen vorzusehen und umzusetzen, um das
Gewerbegebiet gegenüber der verbleibenden Feldmark auf Thuner und Wendener Seite
abzugrenzen. Durchfahrten des motorisierten Verkehrs sollen durch geeeignete bauliche
Maßnahmen verhindert werden, eine Wegeverbindung zwischen der Feldmark und dem
Gewerbegebiet für Fußgänger und Radfahrer soll jedoch vorgesehen werden. Die Feldmark
Wendens und Thunes soll durch einen Grüngürtel vom Gewerbegebiet Waller See getrennt
werden, die Wege der Feldmark sollen ausschließlich Fahrzeugen der Land- und
Forstwirtschaft sowie Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung stehen.
2. Die Verwaltung möge ihre die Punkt 1 berücksichtigenden Pläne dem Bezirksrat 323 vor deren
Umsetzung bei einer der nächsten Sitzungen im Jahr 2018 vorstellen."
