Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.05.2018 - 4.1 Abgrenzung des Gewerbegebietes Waller See zur W...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nachdem Frau Retzlaff den Antrag eingebracht hat, erwidert Herr Gorklo, der geforderte Grüngürtel sei bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan festgeschrieben. Der Teil des Antrags sei somit entbehrlich. Nach Rücksprache mit der Feldmarkinteressentschaft würden die rot-weißen Poller als Abgrenzung ausreichen. Er schlägt daher eine Änderung des Antrags vor.

Nach längerer Diskussion einigt man sich auf eine kleine Ergänzung des Antragtextes.

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Beschluss: (Anregung gemäß § 93 Absatz 3 NKomVG)

"1. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Zuge der weiteren Erschließung des Gewerbegebietes

     Waller See wirksame bauliche Maßnahmen vorzusehen und umzusetzen, um das

     Gewerbegebiet gegenüber der verbleibenden Feldmark auf Thuner und Wendener Seite

     abzugrenzen. Durchfahrten des motorisierten Verkehrs sollen durch geeeignete bauliche

     Maßnahmen verhindert werden, eine Wegeverbindung zwischen der Feldmark und dem

     Gewerbegebiet für Fußgänger und Radfahrer soll jedoch vorgesehen werden. Die Feldmark

     Wendens und Thunes soll durch einen Grüngürtel vom Gewerbegebiet Waller See getrennt

     werden, die Wege der Feldmark sollen ausschließlich Fahrzeugen der Land- und

     Forstwirtschaft sowie Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung stehen.

 

2. Die Verwaltung möge ihre die Punkt 1 berücksichtigenden Pläne dem Bezirksrat 323 vor deren

    Umsetzung bei einer der nächsten Sitzungen im Jahr 2018 vorstellen."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise