Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.09.2018 - 9.3.1 Anfrage zur Planungskonzeption zum Thema Eingän...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Stellungnahme wird von Herrn Heikebrügge nicht zustimmend zur Kenntnis genommen, als unvollständig eingestuft und daher von ihm als eine den Geschäftsordnungsregularien nicht unterliegende Auskunft gewertet. Er weist auf seine am 26. August 2018 an die Bezirksgeschäftsstelle gerichtete E-Mail hin, worin er bereits frühzeitig die Unvollständigkeit der Antwort bzw. die aus seiner Sicht ausgebliebene Antwort zu den Fragen 2 und 3 reklamiert hatte. Er hatte dazu Antwortalternativen zum Ankreuzen übermittelt.

Die Geschäftsstellenleiterin teilt daraufhin mit, dass eine Stellungnahme erst nach Bekanntgabe in der Sitzung als ergangen anzusehen ist. Die Beantwortung einer ergänzenden Fragestellung bereits im Stadium der Freigabe in Allris/im Ratsinformationssystem (intern) verschafft dem jeweiligen Fragesteller einen Informationsvorteil und müsste dann gleichermaßen für alle Bezirksratsmitglieder gelten. Ein solches Verfahren entspräche jedoch nicht mehr den Regeln der Geschäftsordnung, wonach dem Fragesteller in der Sitzung eine Zusatzfrage gem. § 23 (1) gestattet ist. Die Zulassung weiterer Zusatzfragen von Fraktionen oder Gruppen während der Sitzung liegt im Ermessen der/des Bezirksbürgermeister/in unter Berücksichtgung des Sitzungsablaufs.

Herr Heikebrügge wird nochmals auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Zusatzfrage zu stellen. Er erklärt daraufhin, dass die Fragen 2 und 3 der Anfrage seiner Auffassung nach nicht beantwortet sind und somit die Stellungnahme auch nicht als ergangen angesehen werden kann. Er geht davon aus, dass Entscheidungs- bzw. Mitwirkungsrechte des Stadtbezirksrates erneut umgangen worden sind und daher die Antwort bewusst so unzulänglich gegeben wurde. Herr Heikebrügge verweist auf die Kommentierung zum NKomVG Blum/Häusler/Meyer, wonach Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht von den Kompetenzen des Stadtbezirksrats ausgenommen sind. Seine Fragen habe er mit der E-Mail vom 26. August 2018 ausführlich und beantwortungsfähig formuliert, eine Zusatzfrage in dieser Sitzung wird er aus diesen Gründen nicht stellen sondern erwartet eine Stellungnahme, die auf seine Fragestellung eingeht. Im Ergebnis sei hier wieder ein Dissens mit der Verwaltung hinsichtlich der Beachtung von Rechten des Bezirksrates festzustellen.

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Erläuterungen und Hinweise