Rat und Stadtbezirksräte
18.09.2018 - 5 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskon...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 18.09.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Vorlage und gibt einen Überblick über das Konzept.
Bezirksbürgermeister Volkmannn erklärt, dass er die Wünsche und Anregungen aus dem Stadtbezirk anlässlich des Treffens mit den Stadtbezirksratsmitgliedern in der Wichmann-Halle nicht wiederfindet. Die Verwaltung erläutert, dass zahlreiche Anregungen und Projekte noch nicht im Konzept verortet sind und beispielsweise auch verkehrstechnische Probleme nicht lokal dargestellt sind. Auch Anregungen wie die Berücksichtigung der Gieseberg-Brücke im Rahmen des Radschnellweges sind noch bei der Verwaltung gelistet, auch wenn diese nicht konkret im aktuellen Konzept auftauchen.
Herr Backhoff bringt für die CDU einen Änderungsantrag ein:
Der Beschlusstext soll um eine Nr. 5 ergänzt werden:
„5. Für eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung.. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maßnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen.“
Beschluss:
„Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10Dagegen: 0Enthaltungen: 0
geänderter Beschluss:
1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.
2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.
4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.
5.Für eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung.. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maßnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
26,8 MB
|
