Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.11.2018 - 4 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskon...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klockgether führt anhand einer Powerpoint-Präentation in die Thematik des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Braunschweig 2030 ein. (s. Anlage)

 

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Beschluss:

 

1. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

2. Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

4. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NkomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 10 dafür  0 dagegen 1 Enthaltung

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Erläuterungen und Hinweise