Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

02.04.2019 - 23.2.1 Nachhaltigkeitskriterien bei der Ausschreibung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stellvertretende Ratsvorsitzende Naber erklärt, dass sich die Antragsteller im Rahmen der Vorberatung des Antrages 19-10280 und des Änderungsantrages 19-10465 auf einen  gemeinsamen Beschlussvorschlag verständigt haben und dieser zur Beschlussfassung empfohlen wird. Anschließend werden der Antrag 19-10280 von Ratsfrau Dr. Flake und der Änderungsantrag 19-10465 von Ratsfrau Keller eingebracht und begründet. Nach Aussprache stellt stellvertretende Ratsvorsitzende Naber den empfohlenen gemeinsamen Beschlusstext zur Abstimmung.

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Beschluss (gleichlautend mit Beschluss zu 19-10280):

Bei Ausschreibungen für das Kita- und Schulessen sollen zukünftig Aspekte der Nachhaltigkeit verstärkt Berücksichtigung finden. Dazu gehören neben Art und Zusammensetzung auch die ökologische Erzeugung, der Anteil an regionalen und saisonalen Produkten, die Anlieferung und die Verpackung. Die Leistungsbeschreibungen und die Vergabekriterien sollen dementsprechend überarbeitet werden, um unter Berücksichtigung der rechtlichen Ausschreibungskriterien, der natürlich ausgewogenen, gesunden Ernährung und der Wirtschaftlichkeit auf den Aspekt Nachhaltigkeit besonderen Wert zu legen.

 

Die geänderte Leistungsbeschreibung mit Vergabekriterien ist dem Rat über seine Ausschüsse zur Bewertung und abschließenden Genehmigung vorzulegen. Dabei sind die Gewichtung jedes Kriteriums bei der Vergabe und die Auswirkungen, z. B. auf mögliche Kostensteigerungen für die Eltern je Mittagessen, zusätzliche Anforderungen an Personal oder Ausstattung von Küchen und Mensen etc., darzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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