Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

02.04.2019 - 4.9.1 Änderungsantrag zu 19-10437: Resolution - Bürge...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Anträge werden wie folgt jeweils eingebracht und begründet: Ratsherr Bratmann Antrag 19-10437, Ratsherr Wirtz Änderungsantrag 19-10498 und Ratsherr Sommerfeld Änderungsantrag 19-10508. Nach der Aussprache stellt stellvertretender Ratsvorsitzender Edelmann die Anträge in folgender Reihenfolge zur Abstimmung: 1. Änderungsantrag 19-10498, 2. Änderungsantrag 19-10508 und 3. Antrag 19-10437.

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Beschluss:

Stärkung der parlamentarischen, kommunalen und Bürgerrechte in der EU

 

Der Rat der Stadt Braunschweig bekennt sich zu einer Stärkung von Kommune und Subsidiaritätsprinzip und im Besonderen dazu, dass die Bürgerrechte in der EU gestärkt werden.

 

Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt folgende Resolution:

 

Die Stadt unterstützt folgende Ansinnen und Bestrebungen und fordert die parlamentarischen Vertreter in Land und Bund auf, sich im Rahmen ihrer Mandate und Möglichkeiten für diese Ziele einzusetzen.

 

1.  rgerschaftliches Engagement braucht - wo die Bürger tätig werden wollen und können - Freiräume und entsprechende Beteiligungsrechte. Eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips ist notwendig und zeitgemäß. Nur wer Beteiligung auf allen Ebenen erglicht, findet die nötige Zustimmung für europäische Rahmenbedingungen die fördern und nicht vereiteln.

 Subsidiarität heißt: alle gesellschaftlichen Aufgaben müssen auf der untersten staatlichen Ebene angesiedelt und dort mit Bürgerbeteiligung entschieden werden.

 

2. Das Subsidiaritätsprinzip muss eingehalten werden! Die Städte sind Experten für die Erbringung vonm  Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Sie setzen die Ziele der EU entsprechend der jeweils gegebenen kommunalen Traditionen um. Kommunen brauchen eine Förderung, die ihren örtlichen Gegebenheiten angepasst ist.

 

3.  Die Schlüsselrolle der Städte bei der Vorbereitung, Gestaltung, Finanzierung und Umsetzung der wichtigsten Politikfelder der Europäischen Union muss anerkannt werden. Bürgerinnen und Bürger spielen eine große Rolle im Integrationsprozess. Ihre Sorgen müssen ernst genommen und abgebaut werden.

 

4.  Unabdingbar ist dazu der Umbau des föderalen Steuer- und Finanzsystems zugunsten der Städte und Gemeinden. Zudem ist ein Paradigmenwechsel erforderlich: nur wenn die Bürger eine notwendige Aufgabe nicht ergreifen, sind die staatlichen Körperschaften zum Handeln aufgefordert.

 

5.  Eine echte Bürgergesellschaft ist nur mit direkt- und basisdemokratischen Möglichkeiten denkbar. Politische Teilhabe darf nicht weiterhin auf Parlamentswahlen beschränkt werden. Mündige Bürger sollten jederzeit über wichtige Fragen kommunal, regional, bundes- und europaweit mitentscheiden

 nnen, so, wie es der Artikel 20 des Grundgesetzes vorsieht, aber leider in Deutschland de facto nicht angewendet wird. Dafür sollte die aktive Einbringung von Volksbegehren auf europäischer Ebene erleichtert

 werden. Europäische Bürgerinitiativen (EBIs) sollten nach erfolgreicher Einreichung einen Rechtsaktvorschlag der Kommission auslösen.

 

6.  Wir stehen dabei auf dem Boden der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung, welches die Mitwirkung des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union ermöglicht und dessen Mitwirkungsbefugnis wir gestärkt sehen wollen.

 

7. Wir wollen ein Europa, das unsere Art zu leben schützt.

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Abstimmungsergebnis:

bei 4 Fürstimmen abgelehnt

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