Rat und Stadtbezirksräte
25.06.2019 - 4.6.1 Änderungsantrag zu Stromsperren für Kinder und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt / SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 25.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stellvertretende Ratsvorsitzende Naber weist darauf hin, dass zu dem Antrag 19-11011 die Änderungsanträge 19-11066 und 19-11011-01 vorliegen, wobei der Änderungsantrag 19-11066 den Antrag 19-11011 ersetzt. Die Änderungsanträge werden von den jeweiligen Antragstellern eingebracht und begründet. Nach Aussprache lässt stellvertretende Ratsvorsitzende Naber zunächst über den Änderungsantrag 19-11011-01 und anschließend über den Änderungsantrag 19-11066 abstimmen.
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Braunschweig lehnt es grundsätzlich ab, dass Haushalte mit Kindern unter 9 Jahren oder schwer kranken Menschen von der Energieversorgung abgeschnitten werden. Er bittet die Verwaltung die folgenden Maßnahmen in Abstimmung mit BS Energy und dem Jobcenter Braunschweig zu prüfen und dem Rat nach der Sommerpause eine Beschlussvorlage zuzuleiten.
1. Sobald bei BS Energy Erkenntnisse vorliegen, dass von einer möglichen Sperrung von Strom, Wasser oder Gas Haushalte mit Kindern unter 9 Jahren oder Menschen mit schweren Erkrankungen wie z.B. künstliche Niere oder künstliche Beatmung betroffen sind, soll von einer Sperrung grundsätzlich abgesehen werden.
2. Das Jobcenter Braunschweig soll zukünftig die Bedarfsgemeinschaften erfassen, die von einer Sperrung von Strom, Wasser oder Gas betroffen sind. Wenn in diesen Bedarfsgemeinschaften Kinder unter 9 Jahren oder Menschen mit schweren Erkrankungen wie z.B. künstliche Niere oder künstliche Beatmung leben, sie Kunden von BS Energy sind und mit der Übermittlung ihrer Daten an BS Energy einverstanden sind, soll eine Übermittlung dieser Fälle an BS Energy erfolgen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, alle ihr bekannt werdenden Haushalte, bei denen eine Sperrung von Strom, Wasser oder Gas nicht verhindert werden kann, in denen Kinder unter 9 Jahren oder Menschen mit schweren Erkrankungen wie z.B. künstliche Niere oder künstliche Beatmung leben, sie Kunden von BS Energy sind und mit der Übermittlung ihrer Daten an BS Energy einverstanden sind, an BS Energy zu melden.
