Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

12.11.2019 - 4.3 Wohnungsnot: Taten sind endlich gefragtAntrag d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu dem Antrag 19-11537 der Änderungsantrag 19-12127 vorliegt und die Mitteilung 19-11858 unter TOP 3.3 der Tagesordnung in die Beratung einbezogen wird. Der Antrag 19-11537 wird von Ratsfrau Ohnesorge und der Änderungsantrag 19-12127 von Ratsfrau Palm eingebracht. In der weiteren Aussprache beantragt Ratsherr Hinrichs getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Änderungsantrages 19-12127. Nach der Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Antrag 19-11537 abstimmen. Anschließend stellt er die Ziffern 1. bis 4. des Änderungsantrages 19-12127 in der vom Planungs- und Umweltausschuss empfohlenen Fassung getrennt zur Abstimmung.

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Beschluss:

1. Zukünftig verfolgt die Stadt Braunschweig die Strategie, die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten im Wohnbereich zu erhöhen. Dazu werden die Grundstücksgesellschaft Braunschweig und die Nibelungen Wohnbau gestärkt.  

 

2. Von 2020 - 2025 sollen jährlich mindestens 100.000 m² bebaubare Grundstücksfläche von der Stadt bzw. der Grundstücksgesellschaft oder der Nibelungen erworben und selber entwickelt werden. Über die Zielerreichung ist dem Rat - über seine Ausschüsse - jährlich zu berichten. Um den Erwerb planungsrechtlich abzusichern, wird ein besonderes Vorkaufsrecht über alle in Frage kommenden Grundstücke erlassen.

 

3. Von 2020 - 2025 sollen jährlich mindestens 1.300 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau in Braunschweig neu entstehen. Über die Zielerreichung ist dem Rat- über seine Ausschüsse - jährlich zu berichten. 

 

4. Allen privaten Eigentümern, die beantragen, dass nicht bebaubare Grundstücke planungsrechtlich in Bauland umgewandelt werden, sollen Kaufangebote für Teilflächen vor der planungsrechtlichen Umwandlung gemacht werden.

 

5. Eine Veräerung städtischer Grundstücke vor der planungsrechtlichen Umwandlung in Bauland wird zukünftig ausgeschlossen.

 

6. Eine Milieuschutzsatzung für besonders von Mietsteigerung betroffenen Stadtteile wird von der Verwaltung erstellt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

7. Die Zahl der gebundenen Wohneinheiten soll bis 2023 auf 4.500 gesteigert werden. Über die Zielerreichung ist dem Rat - über seine Ausschüsse - jährlich zu berichten.

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Abstimmungsergebnis:

bei 5 Fürstimmen und einigen Enthaltungen abgelehnt

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise