Rat und Stadtbezirksräte
18.02.2020 - 5.1.2 Änderungsantrag zum TOP "Den Mangel verwalten -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / CDU-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt / Fraktion BIBS im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 18.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu dem Antrag 19-12121 die Stellungnahme 19-12121-01 und die Änderungsanträge 19-12121-02 und 19-12121-03 vorliegen. Der Änderungsantrag 19-12121-03 ersetzt den Änderungsantrag 19-12121-02. Der Antrag sowie der Änderungsantrag werden von den jeweiligen Antragstellern eingebracht und begründet. Nach der Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den Änderungsantrag 19-12121-03 abstimmen und stellt fest, dass sich durch die Annahme dieses Änderungsantrages die Abstimmung über den Antrag 19-12121 erledigt hat.
Beschluss:
„1. Der Aufbau einer Hebammenzentrale erfolgt schnellstmöglich, wie in der Mitteilung der Verwaltung für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit (DS 20-12640) beschrieben.
2. In einem zweiten Schritt wird eine erweiterungsfähige regionale Datenbank eingerichtet.
Die Kosten dafür sind von der Verwaltung zu beziffern und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Parallel dazu werden die bereits begonnenen Gespräche weitergeführt, um sich auch regional weiterhin abzustimmen. Wünschenswert wäre eine regionale Lösung mit finanzieller Beteiligung.
4. Nach drei Jahren wird eine Evaluation durchgeführt und in den Gremien darüber berichtet. Dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit wird fortlaufend regelmäßig über die Wirksamkeit der Hebammenzentrale berichtet.
5. Mit der Vorlage zur Haushaltssatzung (DS 20-12695) wird in den Haushalt 2020 (vorbehaltlich einer Haushaltsmehrheit) bereits die zunächst notwendige Summe von 30.000 Euro eingestellt. Die Verwaltung errechnet die zukünftigen jährlichen Kosten für die Hebammenzentrale und stellt die gesamte Summe in den nächsten Haushalt ein.“
