Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.02.2019 - 3.7 Gymnastikhalle der Braunschweiger Schützengesel...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

RH Rosenbaum fragt an, ob die Stadt ein Belegungsrecht besitzt.

 

Die Verwaltung antwortet, dass das Belegungsrecht als Auflage im seinerzeitigen Zuwendungsbescheid für den Umbau der damaligen Kegelbahn in einer Gymnastikhalle berücksichtigt wurde und die Verwaltung dieses Belegungsrecht nutzt, um mit freien Kapazitäten andere Braunschweiger Sportvereine adäquat zu versorgen.

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Die Mitteilung 19-10084 wird zur Kenntnis genommen.

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Erläuterungen und Hinweise