Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.03.2019 - 6 "Sozialer Arbeitsmarkt" mit dem Teilhabechancen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Arbogast erklärt, man wolle das Gesetz nutzen, um den nicht unerheblichen Teil von Menschen, die mehr Hilfe für die Integration in den Arbeitsmarkt benötigen, in Vermittlung zu bringen.

 

Frau Miehe-Scholz und Herr Schäfer stellen ihre Präsentationen vor. Die Präsentationen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Ratsfrau Dr. Flake fragt nach, warum sich die Durchführung des Gesetzes stark auf die Stadt und die AGW beschränke. Es gebe beispielsweise auch im Kulturbereich oder bei großen Sportvereinen Bedarfe und Interesse.

 

Frau Dr. Arbogast antwortet hierauf, dass niemand von der Teilnahme ausgeschlossen sei. Die AGW habe sich angeboten und einiges sei aus Vorgängerprogrammen heraus entstanden.

 

Ratsfrau Dr. Flake berichtet, dass sie aus ihrer eigenen beruflichen Praxis andere Erfahrungen gesammelt habe und bittet um Offenheit für andere Institutionen.

 

Herr Hornburg erläutert hierzu, dass es bei füheren Maßnahmen in der Vergangenheit oft andere Voraussetzungen und Anforderungen für die Durchführung gegeben habe. Die Möglichkeiten, die sich nun aus dem Teilhabechancengesetz ergeben, seien hier offener.

 

Ratsfrau Schütze fragt nach, wie das Angebot auch gegenüber der Wirtschaft beworben werde. Herr Hornburg antwortet hierauf, dass bereits im Beirat, in der Handwerkskammer und im Arbeitgeberservice geworben worden sei. Zudem sei eine Messe geplant. In der Braunschweiger Zeitung habe es eine Anzeige gegeben und es seien noch weitere aktive Werbemaßnahmen geplant.

 

Ratsfrau Schütze fragt nach, warum das Wildkraut in diesem Kontext wieder eine der Maßnahmen sei. Diese habe es bereits in anderen Programmen gegeben. Sie sei keine Maßnahme, bei der Menschen dauerhaft arbeiten würden.

 

Herr Junge erklärt hierzu, dass viele derjenigen, die regelmäßig als Saisonkräfte für das Wildkraut eingestellt würden, mittlerweile Mitarbeiter des Fachbereichs 67 der Stadt seien. Ziel sei es, eine Teilnahme am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es gehe aber nicht darum, eine Vollzeitstelle oder Ähnliches zu vermitteln, da dies für den Personenkreis ohnehin schwierig wäre. Herr Hornburg ergänzt, dass man auch froh sei über die Plätze außerhalb der freien Wirtschaft. Innerhalb der Laufzeit von maximal 5 Jahren erreiche man hoffentlich eine Stabilisierung, sodass die Menschen anschließend auch in der freien Wirtschaft tätig werden könnten.

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Beschluss

1. Die VHS-Arbeit und Beruf GmbH wird im Kontext ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit für kommunale Beschäftigungsförderung mit allen beteiligten städtischen Organisationseinheiten mit der Steuerung und Umsetzung des Bundesprogramms „Sozialer Arbeitsmarkt" mit dem Teilhabechancengesetz SGB II § 16i für bis zu 150 Personen beauftragt.

 

2. Die VHS Arbeit und Beruf GmbH stellt bis zu 100 Personen zum Einsatz in eigenen Projekten bzw. anderer Tätigkeiten im Konzern Stadt Braunschweig ein.

 

3. Die VHS Arbeit und Beruf GmbH koordiniert die Abwicklung mit den freien Trägern.

Hierzu gehört auch die Entgegennahme und das Bescheiden von Anträgen, die

Vorbereitung der Auszahlungen an die freien Träger durch die Stadt sowie das Controlling.

 

4. Das Dezernat für Soziales, Schule, Gesundheit und Jugend wird einen Vorschlag unterbreiten, wie die Auszahlung an die freien Träger von Seiten der Stadt geregelt werden kann.

 

5. Der VHS Arbeit und Beruf GmbH werden für diese Aufgaben die benötigten Finanzmittel, wie in der Modellrechnung Teil 1 dargestellt, für die Jahre 2019 - 2024 in Höhe von bis zu 2.115.134 € zur Verfügung gestellt.

 

6. Für die Beschäftigung von bis zu 50 Personen bei freien Trägern stellt die Stadt, wie in der Modellrechnung Teil 2 dargestellt, für die Jahre 2019 - 2024 Finanzmittel in Höhe von bis zu 800.463 € zur Verfügung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9; dagegen: 0; Enth.: 0

Erläuterungen und Hinweise