Rat und Stadtbezirksräte
19.03.2019 - 7.1.1 Nutzung von Gebäuden als Versammlungsstätte nac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 19.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:11
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion.
Auf Nachfrage von Ratsherr Kühn erklärt Stadtbaurat Leuer, dass im Falle der Sanierung eines als Versammlungsstätte genehmigten Gebäudes dieses auch nach der Sanierung als Versammlungsstätte fortbesteht. Als Ausnahme ist der Fall eines vollständigen Umbaus eines Gebäudes anzusehen, wenn sich dadurch z. B. Rettungswege ändern. Dies bedarf dann einer neu zu beantragenden Baugenehmigung. Herr Eckermann ergänzt die Möglichkeit, für einzelne Veranstaltungen eine Genehmigung nach § 47 Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung zu beantragen.
Auf Nachfrage von Ratsherr Manlik informiert Stadtbaurat Leuer, dass der Fachbereich Bauordnung und Brandschutz für Fragen zu dieser Thematik zuständig ist.
Protokollnotiz: Ratsherr Scherf verlässt um 15:58 Uhr die Sitzung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,8 kB
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