Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.03.2019 - 7.1.1 Nutzung von Gebäuden als Versammlungsstätte nac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Stadtbaurat Leuer beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Kühn erklärt Stadtbaurat Leuer, dass im Falle der Sanierung eines als Versammlungsstätte genehmigten Gebäudes dieses auch nach der Sanierung als Versammlungsstätte fortbesteht. Als Ausnahme ist der Fall eines vollständigen Umbaus eines Gebäudes anzusehen, wenn sich dadurch z. B. Rettungswege ändern. Dies bedarf dann einer neu zu beantragenden Baugenehmigung. Herr Eckermann ergänzt die Möglichkeit, r einzelne Veranstaltungen eine Genehmigung nach § 47 Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung zu beantragen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Manlik informiert Stadtbaurat Leuer, dass der Fachbereich Bauordnung und Brandschutz für Fragen zu dieser Thematik zuständig ist.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Scherf verlässt um 15:58 Uhr die Sitzung.

 

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Die Stellungnahme 19-10231-01 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise