Rat und Stadtbezirksräte
20.03.2019 - 9 145. Änderung des Flächennutzungsplanes der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 20.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die TOP 9., 10. und 11. werden gemeinschaftlich erörtert.
Herr Warnecke begründet die Beschlussvorlage. Um aktuellster Rechtsprechung gerecht zu werden, wurden ein Umweltbericht und die Vorhaltung von Ausgleichs- und Ersatzflächen ergänzt, Gutachten aktualisiert, Retentionsflächen neu berechnet und Verkehrsthemen erneut beleuchtet. Die Straße wurde um 1 m verbreitert, um beide Fußwege 2,5 m breit zu gestalten.
Bürgermitglied Dr. Schröter fragt, inwieweit Flächen für Fahrradstellplätze im öffentlichen Straßenraum im Bebauungsplan festgesetzt werden könnten.
Herr Warnecke erklärt, dass solche detaillierten Festsetzungen im Bebauungsplan unüblich seien. Für die weitere Entwurfsplanung wird die Anregung mitgenommen.
Frau Dr. Goclik stellt folgende Fragen:
1. Warum wurden keine Amphibien bei dem Bebauungsplanverfahren "An der Schölke-Neu", HO 54, kartiert, obwohl nördlich des Geltungsbereiches Gewässer vorhanden sind?
2. Warum sind keine Monitoringfristen in den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan für die Ausgleichs- und Ersatzflächen festgesetzt?
3. Ist der Punkt 2.5 bei der Ausgleichsfläche B in den textlichen Festsetzungen fehlerhaft, weil eine Beweidung doch auf der Ausgleichsfläche C vorgesehen ist?
Die Beantwortung der Fragen von Frau Dr. Goclik zum Protokoll lautet wie folgt:
Zu 1.: Da im Geltungsbereich und in unmittelbarer Nähe des Bebauungsplans „An der Schölke" keine Stillgewässer vorhanden sind, wurde im Jahr 2014 keine Erfassung der Amphibien durchgeführt.
Der Bereich nördlich des Bebauungsplangebietes „An der Schölke" wurde im Rahmen der Kartierungen für den Bebauungsplan Feldstraße im Jahr 2018 mitaufgenommen. Hierbei wurde im Bereich der Regenrückhaltebecken eine Amphibienerfassung durchgeführt. Es wurden drei ungefährdete Amphibienarten (Erdkröte, Teichfrosch, Grasfrosch) nachgewiesen. Nach Gutachtereinschätzung handelt es sich aufgrund des nachgewiesenen Artenspektrums um einen Amphibienlebensraum von geringer Bedeutung.
Zu 2.: Die Monitoringfristen der Kompensationsflächen B und C sind im städtebaulichen Vertrag unter § 4 Nr. 4 festgelegt.
Zu 3.: Für die Kompensationsfläche B sollen mit den textlichen Festsetzungen zur Mahd und zur Beweidung zwei Optionen bezüglich der Pflege der Fläche offengehalten werden. Durch die Aufnahme des Punktes 2.5 wird sichergestellt, dass der Investor die Grundvoraussetzung (Zaunbau) für eine Beweidung schafft. Ob die Fläche extensiv beweidet wird, eine Mahd oder ggf. eine Kombination daraus durchgeführt wird, hängt u. a. von der Verfügbarkeit entsprechender Pächter ab.
Frau Dr. Goclik bedauert, dass der Bebauungsplan keine Photovoltaikanlagen festsetzt.
Herr Warnecke betont, dass es zu Photovoltaikanlagen bewusst keine verbindlichen Vorschriften im Bebauungsplan gibt. Die Gestaltung von Farbgebung, Hecken usw. sind Aspekte der Stadtgestaltung, städtebaulich begründbar und damit rechtlich abgesichert. Photovoltaik sei hingegen städtebaulich nicht begründbar und würde einen Eingriff in Eigentumsrechte darstellen. Es gebe hierzu aktuell keine gesicherte Rechtsprechung. Solche nicht gerichtsfesten Festsetzungen könnten also einen Bebauungsplan angreifbar machen.
Nichtsdestotrotz unternimmt die Verwaltung viel, um auf Photovoltaik-Einsatz hinzuwirken, z. B. gegenüber dem Investor, in der städtischen Bauberatung, mit Fördermitteln.
Herr Warnecke kündigt an, die „Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung“ in der Sitzung am 7. Mai 2019 vorzustellen.
Ratsfrau Schneider fragt, warum die Einwendungen der Anwohnerinnen und Anwohner nur tabellarisch und stichpunktartig angeführt sind, während diese ansonsten zitiert werden.
Herr Warnecke erklärt dies zum einen mit unterschiedlichen externen Büros, zum anderen mit der frühzeitigen Beteiligung im Rahmen des Auslegungsbeschlusses. Regelmäßig werden bei nachfolgenden Beschlussvorlagen (Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) ausführlichere Darstellungen zu Einwendungen vorgenommen.
Herr Warnecke betont auf Nachfrage von Ratsfrau Schneider unter Bezugnahme auf vorangegangene Verständigungen mit der Politik die gewollte sachliche und räumliche Trennung zum geplanten Baugebiet Feldstraße und dessen Erschließung. Zum Baugebiet Feldstraße könne es noch keine Vorfestlegung geben, da die Beteiligung erst beginnt. Die Erweiterung der Stichstraße zur Ertüchtigung für das Baugebiet Feldstraße ist grundsätzlich ermöglicht. Weitergehende Prüfungen u. a. zu Verkehrsmengen erfolgen später. Das noch nicht vorliegende Verkehrsgutachten zum geplanten Baugebiet Feldstraße bietet keine Entscheidungsgrundlage für "An der Schölke-Neu".
Bezugnehmend auf das durch Ratsfrau Schneider bekundete Bedauern, dass sozialer Wohnungsbau und soziales Wohnen unberücksichtigt bleiben, erläutert Herr Warnecke, die 20%-Quote (entspricht hier ein bis zwei Wohneinheiten) und die Beiträge für Kindergärten fielen in diesem Ausnahmefall nicht an, weil bei Beginn des Verfahrens 2008 solche finanziellen Belastungen den Vorhabenträgern noch nicht aufgegeben wurden und aufgrund des bereits einmal rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht im Nachgang auferlegt werden sollen.
Protokollnotiz: Ratsherr Disterheft verlässt die Sitzung um 18:11 Uhr.
Ratsfrau Gries nimmt an der Abstimmung zu TOP 9 nicht teil.
Anlagen zur Vorlage
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