Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

20.03.2019 - 3.3 Fortschreibung Entwicklungskonzept Westliches R...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Schneider merkt an, dass 1. die Sanierung des westlichen Teils der Kreuzstraße erneut verschoben wird, bis es zum Bau des Baugebietes Feldstraße kommt, 2. die Kramerstraße gänzlich aus dem Sanierungsgebiet herausgefallen ist.

Sie fragt nach Auswirkungen auf die Erhebung von Ausgleichsbeträgen und von zukünftigen Straßenausbaubeiträgen gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern. Da eine Verdrängung der angestammten Mieter wahrnehmbar sei, regt sie an, über eine Milieuschutzsatzung nachzudenken.

Frau Weyde betont, dass es sich um die Mitteilung eines Arbeitsstandes des Entwicklungskonzeptes handelt, der bereits im Sanierungsbeirat, im Stadtbezirksrat und im Ausschuss für Soziales und Gesundheit erörtert wurde. Diskussionsbeiträge, z. B. zur Sanierung der Kreuzstraße und zum Okerwanderweg, wurden bereits auch in den vorangegangenen Gremien genannt. Die Anregungen aus den Gremien werden bei der Erarbeitung der Beschlussvorlage gewürdigt.

Belange des Beitragsrechts sind zunächst nicht Gegenstand des Entwicklungskonzeptes, werden aber, soweit erforderlich, im weiteren Verfahren durch die Verwaltung geprüft.

 

Frau Dr. Goclik macht mehrere Anregungen. Aspekte der naturnahen Grüngestaltung kommen ihres Erachtens zu kurz. Seitens der Verwaltung werden z. B. angeführt: Okerwanderweg, Bootssteg, geordnetes Grün auf Restflächen, Weiterentwicklung von Rest- und Brachflächen. Naturnahe Bereiche könnten belastet werden, was die Biodiversität bedrohe. Sie führt Ideen zu Projekten für naturnahe Bereiche an, z. B. eine Kinderwildnis.

Frau Weyde betont, dass diese Hinweise geprüft werden und dass keine Beeinträchtigung der Biodiversität geplant ist.

 

Abschließend hält Frau Weyde die Zielrichtung der Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes fest: Es geht darum, in die letzte Phase einzutreten, Politik und Öffentlichkeit mitzuteilen, welche Maßnahmen konkret geplant sind, welche bereits mit einer Finanzierung hinterlegt sind und welche ehemals geplanten Maßnahmen nicht realisierbar sind. Es wird hiermit ein Fahrplan für die endgültige Realisierung vorgelegt. Eine geringe Verfügungsmasse existiert noch, die Maßnahmenliste ist abschließend.

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Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise