Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

20.03.2019 - 17 Anpassung der Förderrichtlinien des Förderprogr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Gekeler begründet diese Beschlussvorlage u. a. mit Anpassungen an die Marktlage, Vereinfachungen und Angleichungen an Förderprogramme des Bundes.

 

Ratsfrau Schneider stellt folgende Nachfragen:

1. Zur Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung und Solarstromspeichern:

a) Warum ist die Erweiterung bestehender Anlagen von der Förderfähigkeit ausgeschlossen?

b) Weshalb ist die Nachrüstung von Batteriespeicheranlagen nur förderfähig, wenn diese nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb gegangen sind?

2. Zur Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme: Weshalb ist die Förderfähigkeit auf die drei  beschriebenen Anlagen beschränkt?

 

Herr Gekeler antwortet wie folgt:

1.a) Zielrichtung der Förderrichtlinien des Förderprogramms für regenerative Energien müsse es sein, neue Anlagen attraktiver zu machen für Liegenschaften, die ohne Gewinnerzielungsperspektive vorrangig für den Eigenbedarf wirken. Die Erweiterung bestehender Anlagen sei demgegenüber vergleichsweise günstig, zudem war die Einspeisevergütung früher so hoch, dass sich regelmäßig eine Amortisierung der Kosten nach wenigen Jahren einstellt, sodass eine zusätzliche Förderung nicht nötig ist.

1.b.) Es handelt sich um eine Angleichung an die Kriterien der KfW bzw. des Bundesförderprogramms, was einer Vereinfachung des Antragsverfahrens für die Antragstellenden dient.

2. Angeführt sind die drei wesentlichen Anlagen auf dem Markt, die Kosten zwischen 4.000 Euro und 20.000 Euro auslösen. Die Regelung ist - auch zum Zeitraum - angelehnt an die BAfA-Richtlinien.

 

Ratsherr Dr. Büchs befürwortet, dass die Differenzierung nach Dachausrichtungen aufgegeben wird. Unverständlich sei für ihn die bisherige Regelung gewesen, die effizienteste Südausrichtung von einer Förderung auszuschließen.

Er findet es schade, dass die Fördersumme je Liegenschaft gesenkt und der Fördertopf trotz steigender Nachfrage nicht angehoben wird.

Die Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme hätte er lieber unberücksichtigt. Dieser Mechanismus funktioniere in den meisten Fällen nur in Kombination mit einem teuren Zusatzgerät für die Erwärmung des Wassers, was die Effizienz zweifelhaft erscheinen ließe und daher nicht gefördert werden sollte.

 

Herr Gekeler erläutert, dass eine Photovoltaik-Südausrichtung bis dato unberücksichtigt blieb, weil eine Anschaffung auch ohne Förderung sehr attraktiv war, da sich nach durchschnittlich acht Jahren eine Amortisation der Kosten durch frühere hohe Einspeisevergütungen einstellte. Man habe gezielt Ost- und Westausrichtungen unterstützen wollen, für Liegenschaften, bei denen morgens und abends von der gewonnenen Energie viel selbst verbraucht wird. Da es hohe Einspeisevergütungen nun nicht mehr gibt, wird diese Argumentation nicht weiterverfolgt.

 

Unter Bezugnahme auf die geringere maximale Förderung je Liegenschaft und die gestiegene Nachfrage bei gleicher Gesamtfördersumme fragt Ratsherr Dr. Mühlnickel die Verwaltung zur Vorbereitung auf die Haushaltsberatungen nach realistischen Einschätzungen zu einer Größenordnung, die nötig wäre, um die Nachfrage bedienen zu können.

 

Stadtbaurat Leuer bittet zu berücksichtigen, dass der Umweltbereich ein begrenztes Budget hat, sodass viele gute Anliegen gegeneinander abgewogen werden müssen, um das Budget bestmöglich einzusetzen. Eine Ausweitung sei auch in Hinblick auf sinnvolle Anliegen zu Aufgabenbereichen anderer Fachbereiche und Referate und vor dem Hintergrund der Anstrengungen zur Haushaltsoptimierung sensibel zu betrachten.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Manlik verlässt die Sitzung um 18:58 Uhr.

Reduzieren

Beschluss:

„Das Förderprogramm für regenerative Energien soll künftig über die „Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung und Solarstromspeichern", „Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme" und „Richtlinie für Zuschüsse zur Durchführung von Solarberatungen" umgesetzt werden".

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 11  Dagegen: 0  Enthaltung: 1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise