Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.03.2019 - 9.3 Heizungen in Braunschweiger Schulen;Antrag von ...

Beschluss:
zurückgestellt
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Wortprotokoll

Herr Kamphenkel bringt den Antrag ein.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass alle Klassenräume aller städtischer Schulen mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet sind

14 Abs. 2 Energieeinsparverordnung). Die Ausstattung mit dieser Technik hat Gesetzescharakter und muss zwingend eingehalten werden.

 

Zur raumweisen Regulierung werden im Allgemeinen nachfolgende Techniken benutzt:

 

  • normale, teilweise nach oben und/oder oben blockierbare Thermostate
  • fest eingestellte Behördenventile (in Klassenräumen wird meist der Wert 3, also etwa
    20 °C, eingestellt
  • raumweise Regulierung durch Zonenventile (Einzelraumregelung)

 

glicherweise bezieht sich der Antrag auf ume in denen blockierte bzw. begrenzte Thermostatventile oder aber eine Einzelraumregelung vorhanden ist.

 

Sofern hier Abweichungen von der Temperatur gemäß der städtischen Dienstanweisung r den Betrieb von Heizungsanlagen zur sparsamen Verwendung der Wärmeenergie festzustellen sind, soll die Hausmeisterin bzw. der Hausmeister vor Ort informiert werden. Sollte diese bzw. dieser das Problem nicht selbstständig lösen können, wird eine entsprechende Meldung zur Behebung des Problems abgesetzt.

 

Generell ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass Dauerlüften durch gekippte Fenster zu vermeiden ist und stattdessen Stoßften praktiziert werden soll.

 

Aufgrund der Ausführungen der Verwaltung stellt Herr Kamphenkel seinen Antrag bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses zurück. Er möchte zunächst nachvollziehen, welche Regelungen die Energieeinsparverordnung enthält.

 

 

Protokollnotiz: Herr Wirtz und Herr Jordan verlassen die Sitzung um 17:45 Uhr.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Maßnahmen an den Heizungen/Heizkörpern zu ergreifen, dass die Raumtemperaturen in jedem Klassenraum nutzerspezifisch reguliert werden können.

 

 

 

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Herr Kamphenkel stellt seinen Antrag bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses am 10. Mai 2019 zurück.

 

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