Rat und Stadtbezirksräte
07.05.2019 - 4.1 Natürliche Vielfalt stärken - Schottergärten ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 07.05.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die TOP 4.1., 4.1.1. und 11.8. werden gemeinschaftlich erörtert.
Stadtbaurat Leuer führt zur Stellungnahme 19-10647-01 (TOP 4.1.1.) aus und verliest die Stellungnahme 19-10682-01 (TOP 11.8.). Tenor: Die Verwaltung spricht sich für Maßnahmen in der Bauleitplanung aus. Eine finanzielle Förderung wird hingegen kritisch gesehen, da Flächenversiegelung unzulässig ist. Er signalisiert Offenheit für eine dahingehende Diskussion.
Ratsfrau Mundlos bringt den Antrag der CDU-Fraktion ein. Die Vielzahl gemäß NBauO unzulässiger Schottergärten sei oft auf Unwissenheit der Besitzer zurückzuführen. Eine Information sowie finanzielle Anreize hält sie für richtig und für zweckmäßiger und kostengünstiger als Kontrollen. Förderungen sollten rechtlich bindend für Rechtsnachfolger der jeweiligen Grundstücke gestaltet sein. Eine grundsätzlich mögliche Ahndung bei Zuwiderhandlung solle bürgerfreundlich gestaltet sein.
Ratsfrau Schneider befürwortet für die Fraktion DIE LINKE. die grundsätzliche Intention des Antrags, spricht sich aber gegen ein Fördermittelsystem aus. Sie fragt nach rechtlichen Möglichkeiten, die NBauO durchzusetzen.
Im Falle einer Ratsentscheidung der Nummer 5) des Antrags nimmt sie an, dass mehr Personal benötigt wird. Kompatibel sei der in Arbeit befindliche Antrag 19-10847 der Fraktion DIE LINKE. zum Finanz- und Personalausschuss, im Haushaltsplanentwurf 2020 die benötigten Gelder einzuplanen, um die im FB 67 eingestellten Saisonkräfte in eine dauerhafte Beschäftigung zu übernehmen.
Ratsherr Dr. Büchs spricht sich gegen ein Förderprogramm aus und lobt die Hinweise der Verwaltung zu möglichen Regelungen. Er würde sich freuen, wenn die Verwaltung ein Beispielkonzept, wie z. B. dahingehende Bebauungspläne aussehen könnten, ausarbeiten würde.
Ratsherr Dr. Büchs weist darauf hin, dass Schotter- und Kiesflächen wertvolle Habitate für Pflanzen und Tiere (z. B. Zauneidechsen, Spinnen, Bienen) darstellen können, wenn z. B. auf wasserdichte Folien verzichtet wird. Er führt weiter aus und reicht Publikationen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau sowie des Bundesamtes für Naturschutz herum: www.lwg.bayern.de/mam/cms06/landespflege/dateien/kies_und_schotter.pdf,
www.landschaftsentwicklung.wzw.tum.de/fileadmin/w00bds/www/Aktuelles/2013-01_Stadtbrachen-Broschuere.pdf.
Demgegenüber seien klassischer Rasen und Thuja-Hecken nicht so ökologisch wertvoll wie oft angenommen. Er wäre dankbar, wenn die Verwaltung umsetzbare Kriterien ausarbeiten würde.
Ratsfrau Gries lehnt finanzielle Anreize ab, denn Rechtsverstöße gegen die NBauO gehören nicht im Nachhinein legitimiert. Die Verwaltung möge rechtliche Möglichkeiten ausreizen, um zu einer Abkehr von pflegeleichten Schottergärten zu bewegen.
Ratsfrau Palm spricht sich für die SPD-Fraktion ebenfalls gegen Fördermittel aus, spricht sich ansonsten für den Antrag und dessen positive Signalwirkung aus. Dass die Nibelungen-Wohnbau-GmbH bei der Gestaltung der Grünbereiche ihrer Wohnanlagen dazu übergegangen ist, ökologische Grünflächenpflege inklusive Umstellung des Vegetationsbestandes zu betreiben, begrüßt sie ausdrücklich.
Ratsherr Kühn betont, dass im Rahmen von Baugenehmigungen im Allgemeinen auch über bebaubare Flächen beraten wird. Es werde jedoch nicht kontrolliert und z. B. aufgrund des Parkdrucks oder des Wunsches nach einem pflegeleichten Grundstück abweichend gehandelt. Problematisch sei, dass nicht auf den ersten Blick die ökologische Wertigkeit beurteilt werden kann. Öffentlichkeitsarbeit inklusive Positivliste befürwortet er. Er spricht sich gegen Fördermittel aus. Die Verwaltung möge ggf. die Entsiegelung durchsetzen.
Ratsherr Möller ist der Antrag zu weitgehend und undifferenziert, siehe Hinweise des Ratsherrn Dr. Büchs. Eine Aufklärungskampagne sieht er positiv, regulatorische Maßnahmen hingegen negativ. Er vertritt die Auffassung, es solle jedem Hausbesitzer selbst überlassen bleiben, wie er seinen Vorgarten gestaltet.
Frau Dr. Goclik betont, dass die Stadt eigentlich verantwortlich wäre, Eigentümer*innen aufzufordern, für eine Begrünung zu sorgen, die mit der NBauO konform ist. Öffentlichkeitsarbeit sei eine Mindestforderung an die Verwaltung. Den Ansatz, Architekten, Landschafts- und Gartenbaubetriebe sowie auch Baumärkte zu informieren (siehe Stellungnahme 19-10682-01), ist ein wichtiger Aspekt. Sollte eine Durchsetzung der Entsiegelung nicht unter zumutbaren Bedingungen durchführbar sein und sollten Fördermittel ausgeschüttet werden, dann müsse die Vorgabe gelten, dass sich die Maßnahmen biodiversitätsfördernd auswirken, heimische Arten hiervon profitieren.
Ratsfrau Mundlos geht auf die Einwände der Vorredner*innen ein. Sie schlägt eine Formulierungsänderung des Antrages vor. Wenn mehr entsiegelt wird als vorgeschrieben, z. B. eine ökologische Gestaltung von Zuwegen, könne ein positiver Akzent gesetzt werden.
Stadtbaurat Leuer gibt den Hinweis, dass Schotter üblicherweise nicht als versiegelte Fläche gilt.
Entsiegelte Flächen sind bei Niederschlagswassergebühren begünstigt.
Es seien praktikable Lösungen, einen Hinweis in den Baugenehmigungen zu ergänzen und eine Positivliste in der Bauleitplanung vorzusehen.
Von Aufforderungen zu Kontrollen bittet er abzusehen, da Einschätzungen zur Unterschiedlichkeit der Schottergärten (siehe oben) schwierig sind und die Bauordnung ausgelastet ist.
Ratsfrau Gries zitiert auszugsweise die Antwort der Landesregierung, wonach die unteren Bauaufsichtsbehörden grundsätzlich darüber zu wachen und darauf hinzuwirken haben, dass Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Sie spricht sich dafür aus, den Antrag passieren zu lassen und einen interfraktionellen Antrag auszuformulieren.
Ratsfrau Mundlos betont, dass das Thema nicht neu ist und möchte abstimmen lassen.
Es wird sich auf getrennte Abstimmungen verständigt.
Der geänderte Formulierungsvorschlag der Ratsfrau Mundlos wird übernommen, Nummern 1 und 2 auf Vorschlag der Ausschussvorsitzenden zusammengezogen, die nachfolgenden Nummern neu durchnummeriert.
Auf Wunsch des Ratsherrn Dr. Büchs und mit Einwilligung der antragstellenden CDU-Fraktion wird zu Protokoll genommen:
Protokollnotiz: Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Öffentlichkeitskampagne differenziert darauf hinzuweisen, dass es Unterschiede in der ökologischen Qualität von Schottergärten gibt. Der Planungs- und Umweltausschuss erachtet es als förderungswürdig, wenn naturnahe Schotter- und Kiesgärten in Braunschweig angelegt werden.
Beschlüsse (geändert):
Neu 1) Die Verwaltung wird gebeten, in das derzeit in Erarbeitung befindliche ökologische Förderprogramm ein weiteres Modul "Entsiegelung von befestigten Flächen auf Privatgrundstücken inklusive Förderung der Umwandlung von sogenannten Schottergärten in begrünte Flächen" aufzunehmen.
2) Die Verwaltung legt bei der späteren Umsetzung des ökologischen Förderprogrammes einen besonderen Schwerpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit auf eine Aufklärungskampagne hinsichtlich der ökologischen Vorteile naturnah gestalteter Vorgärten, um der weiteren Anlage von Schottergärten entgegenzuwirken.
3)Neu 2) Die Verwaltung wird ferner gebeten, bei der Planung zukünftiger Baugebiete durch entsprechende textliche und gegebenenfalls zeichnerische Festsetzungen im Bebauungsplan sicherzustellen, dass keine weiteren Schottergärten entstehen.
4)Neu 3) Sollten diese textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan nicht zielführend sein, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob bei neuen Baugebieten der Erlass von örtlichen Bauvorschriften auf der Basis der entsprechenden Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung zur Eindämmung von Schottergärten führen könnte. Dies sollte in Absprache mit im Wohnungsbau in Braunschweig engagierten Unternehmen geschehen.
5)Neu 4) Bei städtischen Bauvorhaben wie beispielsweise dem Bau von Schul- oder Verwaltungsgebäuden geht die Stadt mit gutem Beispiel voran und verzichtet bei der Gestaltung der Außenanlagen auf die Anlage von Schotter- und Kiesbeeten.
