Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.05.2019 - 36.5 Mündliche Anfrage: Verschiebung des Haushaltsbe...

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Wortprotokoll

Ratsherr Sommerfeld weist darauf hin, dass zwischen Fertigstellung des Haushaltsplanentwurfes (20. September 2019) und Ratsbeschluss (18. Februar 2020) für den Haushalt 2020, 5 Monate in der Planung liegen und keine Begründung für die Verschiebung vorliegt.

 

Des Weiteren fragt Ratsherr Sommerfeld, ob für diese Verschiebung ein Ratsbeschluss vorliegen muss.

 

Erster Stadtrat Geiger erläutert, dass aufgrund der Weihnachtszeit bzw. des Jahreswechsels keine Gremientagungen stattfinden und die Stadtverwaltung zum Teil nur eingeschränkt besetzt sei.  Im Vergleich mit einem Ratsbeschluss im Dezember eines Jahres und einer Fertigstellung des Haushaltsplanentwurfes im August würden sich daher nur minimale zeitliche Unterschiede ergeben. Weiterhin stehe dieses Jahr ein etwas größerer Zeitraum für die Beratung der Stadtbezirksräte zur Verfügung. Als Besonderheiten in der zeitlichen Planung des Haushaltes 2020 wären außerdem die Prozesse Verwaltungsmodernisierung und Haushaltsoptimierung berücksichtig worden, da diese personellen Ressourcen bündeln, die zugleich in der Haushaltsplanung involviert wären.

 

Grundsätzlich strebe die Verwaltung an, Haushaltsbeschlüsse im Dezember herbeizuführen.

 

Herr Geiger erläutert, dass für die Verschiebung ein Ratsbeschluss nicht erforderlich sei

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