Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.06.2019 - 10 Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit Hinweis auf das Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG nehmen Frau Matthias und Frau Kusatz nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Frau Indenbirken nimmt nicht an der Beratung teil.

 

Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.

 

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Beschluss:

 

Die Träger der in der Anlage aufgeführten Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten im Wege der institutionellen Förderung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2019 die auf 100,00 € gerundeten Zuschüsse. Die konkreten Beträge sind der als Anlage beigefügten Zuschusstabelle zu entnehmen.

 

Die Zuschüsse zu den Energiekosten sowie zu den Mieten/Grundstücksabgaben werden als Vollfinanzierung, die Zuschüsse zu den sonstigen Betriebskosten als Festbetragsfinanzierung bewilligt.

 

Sofern sich die Angaben, die Grundlage der Zuschussberechnung waren, ändern, sind die Zuschüsse entsprechend zu verändern.

 

Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: Ja: 11 Nein: 0 Enthaltung: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise