Rat und Stadtbezirksräte
11.06.2019 - 4.1 Kostenberechnung für einen Neubau der Städtisch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 11.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Köster erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.
Ratsherr Kühn erklärt, dass eine Kostenschätzung sinnvoll ist. Eine Notwendigkeit, dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) bereits in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause die Kostenschätzung vorzulegen, erkennt er jedoch nicht. Als Kompromiss regt er eine Vorlage zur übernächsten Sitzung des AfKW an.
Für Ratsfrau Jalyschko ist der Wert einer Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung für eine grundsätzliche Diskussion unbestritten, da der Kostenpunkt ein bedeutender Aspekt sei.
Stadtbaurat Leuer gibt zu bedenken, dass bislang kein Standort bekannt ist. In diesem Falle wird üblicherweise anhand des Raumprogramms ein Quadratmeterpreis je Quadratmeter Brutto-Grundfläche ermittelt. Dieser muss qualifiziert sein, da die Besonderheiten einer Musikschule im Vergleich zu einem Verwaltungsgebäude zu berücksichtigen sind. Eine Kostenberechnung müsste hingegen geplant werden und erscheint ohne Standort nur schwer möglich. Stadtbaurat Leuer macht darauf aufmerksam, dass bei einer Kostenschätzung eine Schwankungsbreite von plus/minus 30 Prozent möglich ist.
Ratsherr Köster schlägt eine Änderung des Beschlussvorschlags vor.
Beschluss (geändert):
Die Verwaltung wird gebeten, eine grobe Kostenberechnung für einen Neubau der Städtischen Musikschule vorzunehmen und diese dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause 2019 vorzustellen.
Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenschätzung für einen Neubau der Städtischen Musikschule vorzunehmen und diese dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft spätestens in seiner übernächsten Sitzung vorzustellen.
