Rat und Stadtbezirksräte
12.06.2019 - 3.3 Voranfrage zur Errichtung einer Spielhalle, Fab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 12.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ratsherr Bley wirft die Frage auf, wie man eine Spielhalle zulassen könne, wenn doch in konkreter Nähe eine Einrichtung der Jugendhilfe der Lebenshilfe Braunschweig gemeinnützige GmbH (Fabrikstraße 1 F) besteht.
Stadtbaurat Leuer führt aus, dass der Bebauungsplan hier ausdrücklich und ausnahmsweise kerngebietstypische Spielhallen zulässt.
Ratsfrau Schneider bedauert es im Namen der Fraktion DIE.LINKE., dass erneut im Umfeld des Westlichen Ringgebietes und in einem hoch frequentierten Bereich nahe Wohnbebauung und eines Kindergartens eine neue Spielhalle betrieben werden soll. Sie regt an, das auszugsweise vorgelegte Vergnügungsstättenkonzept zu aktualisieren.
Ratsfrau Palm bittet mit Blick auf die sensible Zielgruppe unter Bezug auf laufende Anhörungsverfahren im Glücksspielrecht um nähere Prüfung und Rückmeldung zum Protokoll.
Stadtbaurat Leuer sagt dies zu.
Protokollnotiz: In Niedersachsen gibt es die gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Abstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen noch nicht. § 10 des Niedersächsischen Glückspielgesetzes verweist lediglich auf den Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen (100 m). Abstände zu Schulen, Jugendeinrichtungen, etc. wurden nicht erfasst. Daher hat der Antragsteller im bauordnungsrechtlichen Verfahren einen Anspruch auf den positiven Bauvorbescheid. Andere Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Bayern u. a.) haben in ihren jeweiligen Ausführungsbestimmungen die o. g. Beschränkungen aufgenommen und dort Abstände von 300 bis 500 m vorgegeben. Ähnlich ist es auch in Niedersachsen vorgesehen. Der Entwurf zur Neuregelung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes enthält auch Abstandsregelungen zu Jugendeinrichtungen und wurde im Mai 2019 in die Verbandsbeteiligung gegeben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
4,9 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
