Rat und Stadtbezirksräte
12.06.2019 - 4.4 Örtliche Bauvorschrift für Fahrradabstellanlagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Dr. Mühlnickel, Rainer
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 12.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsherr Dr. Mühlnickel begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN. Dessen Umsetzung ermögliche konstruktivere, zielgerichtete Diskussionen und frühzeitige Planungen zu Fahrradabstellanlagen (Regelungskonformität, Anzahl, Standort, Überdachung, etc.).
Aufbauend auf der Stellungnahme 19-11065-01 verweist Stadtbaurat Leuer darauf, dass es zu Einstellplätzen für Kfz und Fahrräder verwaltungsinterne Regelungen (u. a. Stellplatzschlüssel) gibt, die angewendet werden und gegenüber dem Regelungsgehalt beispielhaft angeführter Satzungen nicht zurückstehen. Geplant ist, dass der Mobilitätsentwicklungsplan (vgl. Beschlussvorlage 19-11030, TOP 23.) und eventuell eine gemeinsame Stellplatzsatzung für Kfz und Fahrräder dem Anliegen Rechnung tragen.
Ratsherr Manlik ist dagegen, gestalterische Details usw. in einer Stellplatzsatzung festzuschreiben. Er plädiert für Deregulierung. Man solle sich darauf konzentrieren, mehr Fahrradabstellanlagen zu schaffen.
Ratsherr Dr. Büchs schließt sich Stadtbaurat Leuer an, dass es keine eigene Satzung zu Fahrradabstellplätzen brauche. Eine Stellplatzsatzung, die Kfz einschließt, sei sinnvoll. Darüber hinaus frage er sich grundsätzlich, ob die Verwaltung in eigener Verantwortung die Zielvorgaben aus der Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung abarbeitet oder ob es Aufgabe der Politik sei, entsprechende Anträge zur Beschlussfassung zu stellen.
Ratsherr Dr. Mühlnickel möchte das Anliegen der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom Mobilitätsentwicklungsplan entkoppelt wissen, da man ansonsten drei Jahre auf ein Ergebnis warten müsste. Demgegenüber sei eine Beschlussvorlage zu einer örtlichen Bauvorschrift für Fahrradabstellanlagen unter Mitwirkung der Radverkehrsbeauftragten im Jahr 2020 realisierbar.
Ratsfrau Jalyschko geht auf die Kritik des Ratsherrn Manlik ein. Es fördere Funktionalität und Attraktivität des Radverkehrs, wenn Qualitätsstandards festgelegt seien.
Dieser Argumentation möchte sich Ratsfrau Palm nicht anschließen. Die begehrte örtliche Bauvorschrift würde vorrangig die Anzahl regeln. Qualitätsstandards seien eine städtebauliche Komponente. Die Einbettung in ein stimmiges Gesamtkonzept, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, wird von der SPD-Fraktion mitgetragen.
Ratsherr Manlik bekräftigt, dass zu viel reguliert und von den Adressaten zu wenig verstanden wird. Ratsfrauen Palm und Schneider entgegnen.
