Rat und Stadtbezirksräte
02.07.2019 - 5 Neubau FFW Timmerlah, Timmerlahstraße Objekt- u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 02.07.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Köster weist am Beispiel des Feuerwehrhauses Leiferde auf die Kostenentwicklung hin. Der seinerzeitige Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss habe die Gesamtkosten auf 790.000 Euro festgestellt. Letztlich beliefen sich die Baukosten auf rund 1,5 Mio. Euro. Er bittet weiter um Auskunft, ob der Neubau des Feuerwehrhauses Timmerlah dem Standard der Feuerwehrhäuser in Leiferde, Lamme und Querum entspricht. Auch seien die Kosten allein durch Baukostensteigerung nicht zu erklären. Stadtbaurat Leuer erläutert, dass das Standardraumprogramm vom Grundsatz her nicht geändert wurde. Der Entwurf wurde an die Lage des Grundstücks angepasst. Die Maßnahme kann grundsätzlich zu den von der Verwaltung festgestellten Kosten realisiert werden. Kostensteigerungen seien bei der aktuellen Baukonjunktur allerdings nicht absehbar. Die Kostenschätzung für den Bau des Feuerwehrhauses in Leiferde aus dem Jahr 2012 wurde von der Nibelungen Wohnbau GmbH vorgenommen. Ausgehend von den damaligen endgültigen Gesamtkosten und unter Berücksichtigung der Besonderheiten für den Bau des Feuerwehrhauses in Timmerlah durch Aufschüttung des Grundstücks, einer anderen Grundstücksstruktur, geänderter EnEV-Standards und der neu zu berücksichtigenden Geschlechtertrennung im Umkleidebereich sowie der Entwicklung des Baukostenindexes sei die vorliegende Kostensteigerung plausibel.
Ratsherr Köster bittet ergänzend um Erläuterung zur Zusammensetzung der Baunebenkosten. Stadtbaurat Leuer erklärt, dass bei Objekt- und Kostenfeststellungen prozentuale Anteile den HOAI-Kosten in Abhängigkeit der gesamten Baukosten hinzuaddiert werden. Hinzukommen die Leistungen des FB 65 im Rahmen einer internen Leistungsverrechnung. Letztlich ist es gewünscht, dass sich der FB 65 in wesentlichen Teilen durch diese Investitionsmaßnahmen und damit die Anrechnung seiner eigenen Honorarkosten refinanziert.
Ratsherr Kühn bittet, durch eine gesonderte Ausweisung der Eigenleistung des FB 65 die Zusammensetzung der Baunebenkosten transparenter darzustellen. Herr Eckermann sagt zu, dies bei künftigen Objekt- und Kostenfeststellungsbeschlüssen zu berücksichtigen.
Bürgermitglied Pohler fragt zur Alarmausfahrt, ob diese noch durch z. B. Lichtzeichen kenntlich gemacht wird. Nach seiner Beobachtung würden Autofahrer bereits vor dem Ortsausgang beschleunigen. Herr Eckermann informiert, dass keine Signalisierung vorgesehen ist. Eine ausreichende Sichtbeziehung zur Ausfahrt sei vorhanden um Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr rechtzeitig wahrzunehmen.
Auf Nachfrage von Ratsherr Dobberphul zum weiteren Vorgehen informiert Stadtbaurat Leuer, dass die Verwaltung mit dem Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss beauftragt wird, die Maßnahme auszuschreiben.
Auf Nachfrage von Bürgermitglied Steinert zur Nachnutzung des alten Feuerwehrgebäudes informiert Herr Eckermann, dass dazu noch keine Informationen vorliegen.
Beschluss:
Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 16.05.2019 zugestimmt.
Die Gesamtkosten einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Hochbau und Gebäudema-nagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes werden aufgrund der Kostenberech-nung vom 19.06.2019 auf maximal 2.031.300 € festgestellt.
Anlagen zur Vorlage
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