Rat und Stadtbezirksräte
02.07.2019 - 4 Wohnwagenaufstellplatz Madamenweg Errichtung vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 02.07.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Köster erinnert an die im ursprünglichen Haushaltsantrag angeführten Kosten von ca. 100.00 Euro. Da nun Gesamtkosten in Höhe von rund 600.00 Euro genannt werden, bittet er um Erläuterung, welche Maßnahmen noch ergänzt wurden. Stadtbaurat Leuer informiert, dass eine Erstschätzung bei den trimodalen Säulen (Elektrizität, Wasser, Abwasser) Kosten in Höhe von 147.000 Euro ergab. In der weiteren Planung mit zusätzlichen Standorten und größeren Leitungslängen wurden Kosten von 297.000 Euro errechnet. Das dazu unterbreitete Angebot beziffert Kosten in Höhe von etwa 411.000 Euro. Das jetzt vorgelegte und in den Gremien diskutierte Konzept (Ds.-Nr. 19-10934) sieht zunächst den Bau eines Sanitärgebäudes vor. Ein Vergabevorschlag für den Tiefbau und die trimodalen Säulen soll dem Bauausschuss zur Septembersitzung vorgelegt werden. Da die Maßnahme noch nicht vollständig finanziert ist, soll in der nächstfolgenden Ratssitzung im September eine überplanmäßige Ausgabe vorgeschlagen werden, um dann unmittelbar daran anschließend den Auftrag vergeben zu können.
Ratsherr Rosenbaum stellt eine Nachfrage zum Zustandekommen der Kostenhöhe in den Positionen „Außenanlagen“ und „Baunebenkosten“. Die von ihm beantragte Akteneinsicht ("Sanierungsarbeiten auf dem Wohnwagenaufstellplatz“) sei noch nicht gewährt worden. Er hinterfragt, ob die Tiefbauleistungen nicht auch ähnlich wie durch Bewohner an der Uferstraße durch Eigenleistung kostengünstiger erbracht werden können. Herr Eckermann erläutert zur Position „Außenanlagen“, dass es sich hier fast ausschließlich um Tiefbauarbeiten für die Leitungsführung handelt. Die vorgesehenen neun Säulen werden weitläufig auf dem Areal verteilt, um deren optimale Nutzbarkeit zu gewährleisten. Dadurch haben sich die Leitungsmengen deutlich erhöht. Zudem liegen die Abwasserleitungen sehr tief, wodurch das Setzen eines Verbaus erforderlich wird. Dies habe zur Folge, dass Laien die Arbeiten nicht realisieren können und für die Fachunternehmen ein höherer Aufwand entsteht. Darüber hinaus handelt es sich um keine groben Schätz-, sondern konkret abgefragte Kosten. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Baukonjunktur ausgesprochen hohe Preise zur Folge hat. Zu der Position „Nebenkosten“ führt Herr Eckermann aus, dass verschiedene Ingenieursqualifikationen zu beteiligen sind. Es wurden nur Mindestwerte veranschlagt, die durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgegeben sind.
Ratsherr Manlik erklärt sein Unverständnis über die Höhe der Kosten.
Anlagen zur Vorlage
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1
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121,9 kB
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