Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.09.2019 - 4.4 Erhalt der Rotbuche in Waggum

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antrag der Fraktion BIBS wird durch Ratsherr Dr. Büchs eingebracht und begründet. Er betont die herausragende Bedeutung dieses Baumes als zukünftiges Naturdenkmal (Satzung in Arbeit). Der Beschlussvorschlag sei als Vorbehaltsbeschluss zu verstehen.

Frau Winter berät in formeller Hinsicht, dass der Beschlussvorschlag in seiner jetzigen Fassung als Anregung zu verstehen sei, da es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele.

Damit ein solcher Beschluss Verbindlichkeit generieren kann, wird der Beschluss mit Willen des Ratsherrn Dr. Büchs um Ziffer 1. ergänzt.

 

Zum Inhalt des Antrags verweist Stadtbaurat Leuer auf die Stellungnahme 19-11559-01, wonach die rechtlichen Voraussetzungen bzw. das Erfordernis für eine einstweilige Sicherstellung gem. § 22 Abs. 3 BNatSchG der angeführten Rotbuche in Waggum nach erneuter rechtlicher und naturschutzfachlicher Prüfung des Sachverhaltes nicht vorliegen. 

 

Protokollnotiz: Ratsherr Dr. Mühlnickel ist abwesend von 18:16 Uhr bis 18:19 Uhr.

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Beschluss (ergänzt):

"1. Der Rat behält sich die Beschlussfassung zum Erhalt der Rotbuche gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG vor."

"2. Die Stadt möge unverzüglich eine einstweilige Sicherstellung gemäß § 22 Abs. 3 BNatSchG für die ortsbildprägende Rotbuche auf dem Grundstück Bienroder Straße 1 in BS-Waggum anordnen, damit der Baum noch gerettet werden kann."

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Abstimmung (ergänzte Fassung, getrennte Abstimmung):

Zu 1.:    Dafür: 9    Dagegen: 3    Enthaltungen: 0

Zu 2.:    Dafür: 9    Dagegen: 3    Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise