Rat und Stadtbezirksräte
04.09.2019 - 4.3 Planung der Stadtstraße Nord rechtswidrig - jet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion BIBS im Rat der Stadt
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 04.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zurückgestellt
Wortprotokoll
Der Antrag der Fraktion BIBS wird durch Ratsherr Dr. Büchs eingebracht und begründet.
Ratsherr Manlik unterstützt das Ansinnen der BIBS-Fraktion ausdrücklich nicht. Er betont, dass die beabsichtigte Stadtstraßen-Trasse früher eine Freihaltefläche für die Verlängerung der Tangente war. Der Widerstand der Anlieger*innen gegen eine Straße normaler Breite mit Fuß- und Radwegen sei insofern unangemessen.
Ratsherr Manlik und Ratsfrau Palm vertreten die Ansicht, erst dann über Nachbesserungen an der Beschlusslage beraten zu können, wenn die Urteilsbegründung vorliegt.
Ratsfrau Palm ist es wichtig, dass sodann Verfahrensfehler durch die Verwaltung schnellstmöglich geheilt werden und möglichst ohne Änderung der Beschlusslage sicheres Planungsrecht geschaffen wird, mit dem Ziel einer baldigen Realisierung des Abschnitts zwischen Bienroder Weg und Mittelweg. Dies sei nach Rücksprache mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH auch wichtig für ansiedlungswillige Gewerbetreibende.
Ratsherr Dr. Mühlnickel bittet um einen zeitlichen Ausblick und fragt, inwieweit das Verbindungsstück Mittelweg - Bienroder Weg (Nr. 3 des Antrags) herausgelöst aus dem restlichen Projekt realisiert werden könnte.
Stadtbaurat Leuer geht auf die Fragen und Hinweise ein.
Protokollnotiz: Die Urteilsbegründung liegt am 16.09.2019 noch nicht vor.
Ratsherr Dr. Büchs führt zum Antrag weiter aus. Die Stellungnahme der Verwaltung und die Wortbeiträge würdigend, sei er - legitimiert durch seine Fraktion - bereit, den Antrag für die gesamte Gremienfolge bis zum Vorliegen der Urteilsbegründung zurückzustellen.
Hierauf wird sich nach Aussprache verständigt.
