Rat und Stadtbezirksräte
05.09.2019 - 22.4 Umweltverträglichkeitsprüfung für neues Kraftwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22.4
- Zusätze:
- Fraktion BIBS
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 05.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Rat beschließt:
1. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Umbau (inkl. Neubau eines mit Altholz betriebenen Biomasse-Kraftwerks) ist unverzichtbar.
2. Die städtischen Vertreter in den Gremien von BS-Energy werden beauftragt, ihre Sperrminorität auszuüben und als Grundvoraussetzung und Bedingung für den Bau des neuen Biomassekraftwerks die Durchführung einer UVP zu verlangen.
