Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

30.10.2019 - 4.10 Sachstand Lärmaktionsplan

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Auf Wunsch des Bürgermitglieds Dr. Schröter geht Herr Gekeler auf Änderungen gegenüber 2013 ein: weniger Betroffene, diverse Maßnahmen, z. B. Einrichtung von Tempo-30-Zonen, niedrigere Bewertungsfaktoren, weniger Lkw-Verkehr. Er erläutert zu Prioritätensetzungen. Zu Detailfragen, insbesondere zur Zunahme betrachteter Flächen, wird sich auf einen Austausch im kleinen Kreis verständigt.

 

Herr Gekeler erklärt auf Wunsch des Ratsherrn Kühn, dass die Autobahnkorridore nicht die höchste Priorität aufweisen, weil die Anzahl vom Lärm Betroffener im Umfeld vergleichsweise gering ist.

 

Frau Dr. Goclik würde es befürworten, wenn die Verwaltung Maßnahmen ergreifen würde, um den durch die Bahn verursachten Lärm abzumildern, z. B. durch Lärmschutzwände und Pflanzungen. Sie bittet um Auskunft, inwieweit es dahingehende Planungen und/oder Abstimmungen mit der Deutsche Bahn AG (DB) gibt.

Herr Gekeler betont, dass solche Angaben in der Lärmkartierung fehlen, weil die DB dem direkten Zugriff der Verwaltung bei der Lärmkartierung entzogen ist. Seit der Novelle ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Es könne lediglich der durch die Stadtbahn verursachte Lärm dargestellt werden. Nichtsdestotrotz bestehe Kommunikation und die Verwaltung mache nach besten Möglichkeiten Einfluss geltend. In dessen Folge wurden z. B. die Bereiche Brodweg und An der Rothenburg in das Lärmsanierungsprogramm der DB aufgenommen. Herr Gekeler führt des Weiteren beispielhaft die Stellungnahme der Verwaltung zur Planfeststellung für das Vorhaben "Erneuerung des Eisenbahnüberganges Brodweg, Bahn-km 5,373 der Strecke 1900 Braunschweig - Helmstedt in der Stadt Braunschweig" (Beschlussvorlage 19-11969) an.

 

Ratsherr Kühn fragt konkret nach dem Lärm durch die A 39 (speziell Brücke) bei Rautheim.

Herr Gekeler führt aus, dass solche Auffälligkeiten wie eine Brücke oder eine Lichtsignalanlage als Besonderheit angeführt und in der Lärmberechnung mit einem standardmäßigen Aufschlag versehen werden. Bei außergewöhnlichen Auffälligkeiten könne der Baulastträger kontaktiert werden. Wenn diese ausreichend dargelegt werden, würde die Verwaltung die Übermittlung an die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr übernehmen.

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Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise