Rat und Stadtbezirksräte
30.10.2019 - 4.8 Braunschweiger Naturschutzpreis 2020
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 30.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Dr. Goclik regt an, die Bewerbungsfrist bis einschließlich Juli 2020 zu verlängern, da sich die Vegetation ab Mai noch sehr verändere.
Herr Gekeler sagt eine Prüfung zu.
Frau Dr. Goclik nimmt an, dass es nicht viele naturnahe Gewerbegrundstücksgestaltungen gebe. Es sei daher eine Überlegung wert, Konzepte in 2020 einzubeziehen und zu verknüpfen mit dem Naturschutzpreis 2022 für die Umsetzung.
Herr Gekeler äußert sich tendenziell ablehnend zu der Idee, Entwürfe zu prämieren. Er betont, dass es eine wiederkehrende Preisverleihung ist. Gewerbetreibenden stehe es insofern offen, z. B. im Jahr 2020 ein Konzept zu entwickeln und sich mit deren Umsetzung im Jahr 2022 zu bewerben. Herr Gekeler zeigt sich offen für ergänzende Begründungen und Ideen.
Ratsherr Dr. Mühlnickel befürwortet es, vorzeigbare Beispiele für naturnahe Gartengestaltung sowie naturnahe Gewerbegrundstücksgestaltung zu prämieren, mit dem Ziel des Nachahmungseffektes.
Protokollnotiz: Die Anregung zur Verlängerung der Bewerbungsfrist unter Einschluss des gesamten Monats Juli wurde geprüft:
Die vorgeschlagene Frist resultiert aus dem notwendigen Zeit- und Arbeitsaufwand für die Auswertung der Bewerbungen und der geplanten Jury-Bereisung eines Teils der Objekte im Sinne einer besonderen Würdigung für die Bewerber*innen. Es entstünde somit durch eine Fristverlängerung bis Ende Juli ein erhebliches Risiko, dass zumindest eine umfassendere Bereisung durch die Jury und ggf. sogar eine vernünftig vorbereitete Preisverleihung in 2020 nicht mehr durchführbar ist. Zudem liegen 2020 die Sommerferien vom 16. Juli bis zum 26. August, so dass in diesem Zeitrahmen kaum noch mit Anmeldungen gerechnet wird. Im Übrigen wäre ein Großteil insbesondere der Gartenstauden bereits mit einer Bewerbungsfrist Ende Juni schon im Blühaspekt erfasst, später blühende sind i. d. R. zumindest bereits ausgebildet. Unter Abwägung der dargestellten Belange und dem angeklungenen Wunsch, die Fortschreitung der Vegetation stärker berücksichtigen zu können, plant die Verwaltung nunmehr mit einer verlängerten Bewerbungsfrist bis Ende Juni 2020.
Anlagen zur Vorlage
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1
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221,6 kB
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62,8 kB
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