Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

30.10.2019 - 4.2 Wohnungsbedarfsprognose für die Stadt Braunschweig

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

TOP 4.2. (19-11858, Mitteilung), 5.1. (19-11537, Antrag), 5.1.1. (19-12127, Änderungsantrag) und 5.1.2. (19-11537-01, Stellungnahme der Verwaltung) werden gemeinschaftlich erörtert.

 

Stadtbaurat Leuer führt ein. In zwei Etappen wird der Zeitraum bis 2030 betrachtet. Die Wohnungsbedarfsprognose bildet eine wichtige Grundlage für den Flächennutzungsplan und ein neues Wohnraumversorgungskonzept.

 

Frau Leidecker, InWISForschung & Beratung GmbH, trägt inkl. im Ratsinformationssystem einsehbarer Beamerpräsentation vor.

 

Frau Dr. Goclik hält die steigende Bevölkerungsprognose (Folie 11) für zu optimistisch, u. a. weil mit weniger Student*innen kalkuliert werden müsse (Abitur G8/G9). Wie werde "nicht mehr zeitgemäßer/angemessener Wohnraum" definiert und sei nicht vielmehr das Problem, dass mit geringeren Standards zufriedene Bürger*innen zu wenig bezahlbaren Wohnraum vorfinden.

Ratsfrau Jalyschko fragt zu Erkenntnissen zu Trends zum Flächenverbrauch.

Ratsfrau Schneider merkt kritisch an, dass in den letzten zehn Jahren keine öffentlich geförderten Wohnungen im Rahmen von Neubauten hinzugekommen seien.

 

Stadtbaurat Leuer kündigt an, dass der Flächenverbrauch sowie Verdichtungsgrade für den Flächennutzungsplan und das neue Wohnraumversorgungskonzept betrachtet werden.

Zum Engagement der Verwaltung bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum kündigt Stadtbaurat Leuer an, dass in Kürze die Evaluierung zum Kommunalen Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum in Braunschweig (vgl. 17-03839) erörtert wird. Die 20 %-Quote für den sozialen Wohnungsbau sei zum Tragen gekommen bei den Neubaugebieten im Nördlichen Ringgebiet (z. B. Baugebiet Nordanger: ca. 500 Wohneinheiten, davon ca. 100 Sozialwohnungen) und Alsterplatz (ca. 200 Wohneinheiten, davon ca. 40 Sozialwohnungen) und wirke auch bei sonstigen laufenden Bauprojekten. Das Konzept müsse ggf. nachjustiert werden, wenn diese Zuwächse nicht hinreichend deutlich dokumentiert sind.

In die angeführten, mit Baurecht versehenen ca. 6.100 Wohneinheiten der letzten fünf Jahre bis 2020 seien diejenigen Baugebiete einbezogen, zu denen ein Satzungsbeschluss vorliegt, u. a. Stöckheim-Süd, Trakehnenstraße/Breites Bleek, sowie die Bauvorhaben, die über § 34 BauGB realisiert wurden.

Analog zu Vorjahren habe sich die Verwaltung bis 2025 Planungsrecht für weitere 6.000 Wohneinheiten vorgenommen. Stadtentwicklung, Bedarf und Marktlage und das Spannungsfeld zwischen Nachverdichtung und Freiraum werden dabei sensibel betrachtet, ggf. nachjustiert und dabei Politik und Öffentlichkeit eingebunden. Auf den Werkstattbericht zur Freiraumentwicklung (19-11819, TOP 4.7.) wird Bezug genommen.

 

Frau Dr. Goclik fragt, ob zum Leerstand aktuellere Zahlen vorliegen.

Frau Leidecker führt aus, über den Zensus 2021 würden neue Werte ermittelt. Es gebe zudem Methoden wie z. B. die Stromzählermethode, die zusammen mit Energieversorgern verfolgt werden können. Man befinde sich im regelmäßigen Austausch mit Wohnungsbaugesellschaften, sodass eine Aktualisierung anstehe, führt Stadtbaurat Leuer weiter aus.

 

Ratsherr Hinrichs fragt, welche Flächen für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums anvisiert sind.

Stadtbaurat Leuer verweist auf die bereits laufenden Planverfahren für neue Baugebiete, wie z. B. Holzmoor-Nord, Feldstraße, Volkmarode-Nordost, die bereits ca. 3.000 Wohneinheiten umfassen. Man kalkuliere, im Umfeld des Hauptbahnhofs ca. 300 zusätzliche Wohneinheiten generieren zu können. Hinzu komme die Bahnstadt. Weitere Vorschläge seien in Arbeit. Auch Flächenvorsorge werde weiter forciert.

 

 

Ausschussvorsitzende Palm leitet über zu TOP 5.1. (19-11537, Antrag, bereits eingebracht am 04.09.2019), 5.1.1. (19-12127, Änderungsantrag, neu) und 5.1.2. (19-11537-01, Stellungnahme der Verwaltung, bereits zur Kenntnis genommen am 04.09.2019).

 

Der Antrag 19-11537 der Fraktion DIE LINKE. wird zunächst durch Ratsfrau Schneider nochmals begründet.

 

Sodann wird der Änderungsantrag 19-12127 der SPD-Fraktion durch Ratsfrau Palm eingebracht und begründet.

 

Stadtbaurat Leuer verweist auf vorangegangene Positionierungen und ergänzt in Bezug auf Nr. 1 bis 3 des Änderungsantrags. Die Stärkung und Einbindung der Grundstücksgesellschaft und der Nibelungen-Wohnbau-GmbH sei ein guter Ansatz. Mit der Anwendung des Instruments der Konzeptvergabe wolle die Verwaltung erste Erfahrungen sammeln. Die Festlegung von Realisierungszeiträumen (Nr. 3) werde bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen bereits intensiv vertraglich fixiert und angewendet. In Fällen, in denen die Stadt nicht Grundstückseigentümerin ist, weist er auf rechtliche Problematiken (Eingriff in Eigentumsrechte) hin. Dieser Hinweis mündet später in der einvernehmlichen Ergänzung des Beschlusstextes um "soweit vorhabenbezogen rechtlich möglich". Im Übrigen sei dies ein weiteres Argument für eine gute Flächenvorsorge.

 

Ratsherr Hinrichs trägt den Antrag 19-11537 nicht mit und geht im Folgenden auf den Änderungsantrag 19-12127 ein. Von Nr. 1 verspricht er sich Synergien. Zu Nr. 2 wünscht er eine moderatere Formulierung, damit nicht zum Ausdruck komme, dass auch für den Bau von Einfamilienhäusern eine Konzeptvergabe in Anwendung zu bringen sei. Dieser Hinweis mündet später in der einvernehmlichen Ergänzung des Beschlusstextes um "verstärkt". Im Geschosswohnungsbau sei Konzeptvergabe ein guter Ansatz. Zu Nr. 3 stellt er in Frage, ob eine solche Regelung der Realität standhält, da es diverse Gründe für Verzögerungen seitens des Investors geben kann, z. B. besonders intensive Winter oder nicht verfügbare Fachkräfte. Eine Milieuschutzsatzsatzung (Nr. 4) sei nicht erforderlich. Krasse Beispiele für Luxussanierungen und massive Verdrängung von Mieter*innen seien ihm nicht bekannt. Die Schaffung von viel zusätzlichem Wohnraum sei der richtige Weg. Um z. B. Baugenehmigungen schneller erteilt zu bekommen, spricht er sich für eine Optimierung der Verwaltungsprozesse im Baubereich (Digitalisierung, Automatisierung) aus.

 

Ratsfrau Jalyschko führt aus, das grundsätzliche Ziel des Antrags 19-11537 werde mitgetragen, sei in der Ausformulierung aber mit zu vielen Unsicherheiten behaftet. Die Verhandlungsposition würde sich absehbar nicht verbessern. Es sei wichtig, dass die Stadt handlungsfähig bleibt. Wohnbaupotenziale seien überschaubar geworden, man befinde sich im oberen Bereich der Leistungsgrenze, was die Kapazitäten der Verwaltungsmitarbeiter*innen anbelangt. Es seien Entscheidungen zu forcieren, die zu mehr Effektivität in der Praxis führen. Für einen stadtweiten Prüfauftrag zu einer Milieuschutzsatzung hegt sie Sympathie, damit es nicht erst zu Verhältnissen wie z. B. in Teilen Berlins komme.

Bezugnehmend auf den Änderungsantrag 19-12127 fragt sie nach konkreten Hinweisen, die einen Milieuschutz für das Westliche Ringgebiet erforderlich machen könnten.

Wurde über den Antrag 19-11537 im Bündnis für Wohnen gesprochen, fragt sie ergänzend.

 

Ratsfrau Johannes führt zu ihren Erfahrungen als Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet aus. Im Jahr 2001 wurde ein großer Teil des Westlichen Ringgebietes als „Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt" gemäß § 142 Abs. 1 BauGB förmlich durch Sanierungssatzung festgelegt. Die Sanierung sollte und soll zur Behebung städtebaulicher Missstände in den Altbauquartieren und zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen dienen. Seitdem habe sich die Attraktivität des Gebiets deutlich verbessert und eine wünschenswerte Durchmischung der Bevölkerung könne beobachtet werden. Eine Verdrängung in die Außengebiete habe eingesetzt, wenn auch nicht so schlimm wie anderenorts in Deutschland. Auch in anderen Gebieten der Stadt könne dies in abgemilderter Form auftreten, z. B. durch Neubaugebiete. Einen Milieuschutz in einzelnen Straßenzügen des Westlichen Ringgebietes (z. B. Jahnstraße, Bereich um Eichtalstraße) würde sie begrüßen, mache sich daher für einen solchen Prüfauftrag stark.

 

Ratsfrau Schneider nimmt Bezug auf Seite 50 der Mitteilung 19-11858 (Seite 44 der Wohnungsbedarfsprognose) zum preisgebundenen Wohnraum, setzt sich für den Ankauf von Belegungsrechten und mehr Engagement für die Schaffung sozialen Wohnraums ein.

Stadtbaurat Leuer führt daraufhin weiter aus zu entstandenen und entstehenden Sozialwohnungen in einzelnen Baugebieten.

 

Ausschussvorsitzende Palm lässt zunächst über den Antrag 19-11537 abstimmen.

Nachdem dieser mehrheitlich abgelehnt wurde, lässt sie über den Änderungsantrag 19-12127, getrennt nach Nummern und in geringfügig ergänzter Fassung (siehe oben), abstimmen.

Auf die Dokumentation der Abstimmungsergebnisse bei TOP 5.1. (19-11537) und TOP 5.1.1. (19-12127) wird verwiesen.

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Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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Erläuterungen und Hinweise