Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

30.10.2019 - 18 Rahmenkonzept zur Bevorrechtigung des öffentlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer leitet zunächst kurz ein.

Auf Wunsch von Ratsfrau vom Hofe erläutert Stadtbaurat Leuer zu Abwägungen bei der Bevorrechtigung und Ablaufplänen für Signalsteuerungen.

Ratsherr Kühn fragt, ob nur Buslinien oder inwieweit Stadtbahnlinien inbegriffen sind.

Herr Märtens, Abt. 66.1, bejaht, dass sich das anvisierte Rahmenkonzept auf die Bevorrechtigung von Bussen beschränkt. Er führt weiter aus, dass es seit Ende der 1980er ein Bevorrechtigungsprogramm für die Stadtbahn gibt. Nach Aussage der BSVG sind alle Lichtsignalanlagen, an denen die Stadtbahn verkehrt mit Bevorrechtigungsmaßnahmen ausgestattet.

Ratsfrau Jalyschko lobt das ambitionierte Vorhaben und freut sich auf die Ergebnisse. Sie fragt, inwieweit es Standards für maximale Wartezeiten gibt, z. B. für Radfahrer*innen an Fahrradampeln.

Herr Märtens erklärt, dass die Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) definiert, welche maximalen Rotzeiten die einzelnen Verkehrsteilnehmer*innen haben sollen. Dass eine Überschreitung dieser Werte nicht erfolgt, wird sichergestellt. Die genaue Ausgestaltung der Bevorrechtigung erfolgt einzelfallbezogen.

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Beschluss:

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Rahmenkonzept zur Busbevorrechtigung zu erstellen."

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 12     Dagegen: 0     Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise