Rat und Stadtbezirksräte
03.12.2019 - 2 Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Vergabe ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 03.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Köster begrüßt zu diesem TOP Herrn Lemke (Stadthalle Braunschweig Betriebs-GmbH), Frau Dr. Kleinhenz-Jeanot (Ernst & Young GmbH), Frau Kunzmann und Herrn Lehnert (Partnerschaft Deutschland GmbH) sowie Herrn Dr. Schwarte (iwb Ingenieurgesellschaft mbH).
Herr Schlimme führt in die Vorlage der Verwaltung ein.
Ratsherr Sommerfeld kritisiert, dass die Kosten für eine Eigenerledigung erst dann offengelegt werden, wenn die konkreten Angebote der Bieter vorliegen. Frau Kunzmann erläutert zum Wirtschaftlichkeitsvergleich, dass die Vergabeunterlagen derzeit erstellt werden. Wenn diese vollständig vorliegen, wird auf dieser Grundlage noch einmal überprüft, ob die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung noch Bestand hat. Ebenso werden die zeitlichen Abläufe geprüft und das Finanzierungsmodell aktualisiert. Zu einem Zeitpunkt deutlich vor Eingang der ersten Angebote wird eine neue Eigenrealisierungsvariante vorliegen. Diese wird dann Grundlage für das Verfahren und den Vergleich der Angebote mit der Eigenrealisierungsvariante sein. Zu diesem Zeitpunkt und vor Eingang der Angebote wird Transparenz über die Kosten einer prognostizierten Eigenrealisierung bestehen.
Ratsherr Sommerfeld fragt ergänzend, ob die voraussichtlichen Kosten der Eigenrealisierung den Ratsgremien vor Eingang der Angebote übermittelt werden. Frau Kunzmann verweist dazu auf die Regularien des Vergabeverfahrens, bei dem Bieter und Öffentlichkeit keine Informationen über das Zustandekommen der Vergleichswert erhalten dürfen. Ratsherr Sommerfeld erinnert an die Möglichkeit einer nichtöffentlichen Behandlung, die bei dem wesentlich komplizierteren Verfahren der Konzessionsvergabe für Strom und Gas dennoch umfangreiche Informationen gegenüber den Ratsgremien erlaubte.
Ratsherr Rosenbaum bittet um Erläuterung zur Schnittstelle zur Stadthalle im späteren Betrieb. Herr Schlimme informiert, dass die PD keine Betriebsleistung übernimmt. Die PD ist beauftragt, die Verwaltung in der Bauphase als Projektsteuerer zu begleiten und insgesamt dafür Sorge zu tragen, dass ein Auftragnehmer sowohl die Bauleistung übernimmt als auch anschließend für den Betrieb im vorgesehenen Zeitraum von 20 Jahren verantwortlich ist. In der funktionalen Leistungsbeschreibung sind entsprechende Regelungen aufgenommen worden.
Beschluss:
1. Der Einleitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Vergabe eines Auftrages über die Durchführung und die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen, der werterhaltenden Instandhaltung sowie ausgewählter Betriebsleistungen für die Stadthalle Braunschweig wird zugestimmt.
2. Der Rat behält sich die Beschlussfassung über die Zuschlagserteilung vor.
3. Voraussetzung für die Zuschlagserteilung ist, dass das zu beauftragende Angebot im Vergleich zu den im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitsnachweises zu ermittelnden Kosten der Eigenrealisierung nicht über diesen Kosten liegt.
4. Die Zuschlagserteilung soll nach Maßgabe folgender Kriterien und Gewichtung erfolgen:
a) 60 %: Preis (Barwert der Entgelte)
b) 40 %: Qualität
Das Hauptkriterium „Qualität" untergliedert sich in der 2. Ebene weiter in die Unterkriterien:
15 %: Bauliche Qualität
25 %: Qualität Technisches Gebäudemanagement
