Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.12.2019 - 5.1 Koppelung der Parkgebühren in der Innenstadt an...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Jalyschko erläutert den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN.

 

Ratsherr Rosenbaum zeigt sich von dem Wortlaut des Antrags irritiert. Er sieht darin eine wenn auch unbeabsichtigte Erhöhung der Preise im ÖPNV. Ziel müsse hingegen die Preissenkung im ÖPNV sein.

 

Ratsfrau Jalyschko verdeutlicht die Zielrichtung des Antrags. Sie ist überzeugt, dass dieser Antrag einer Besserstellung der Nutzung des ÖPNV dient.

 

Ratsherr Sommerfeld erklärt, dass er die Zielrichtung des Antrags grundsätzlich teilt. Die feste Kopplung birgt jedoch ein Problem, da Aspekte, die auch betrachtet werden und die ggf. individuell geregelt werden müssen, in dem Antrag in der vorliegenden Fassung nicht hinreichend berücksichtigt werden. Er regt an, den Antrag passieren zu lassen.

 

Ratsherr Köster verweist auf den Status Braunschweigs als Einkaufsstadt und bezieht sich dazu auf eine Stellungnahme des AAI. Ein Großteil der Brauschweigerinnen und Braunschweiger fahre bereits jetzt schon nicht mit dem Pkw in die Innenstadt. Auswärtige, die mit dem Fahrzeug anreisen, biete sich die Möglichkeit, zum Einkaufen auch in andere Städte zu fahren. Er warnt davor, Braunschweig als Einkaufsstadt zu schädigen und lehnt den Antrag ab.

 

Ratsherr Scherf schließt sich der Argumentation von Ratsherr Rosenbaum an und wird dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen.

 

r Ratsherr Bader erscheint die Begründung des Antrags missverständlich. Weiter verweist er auf die vor zwei Jahren erfolgte Änderung der Parkgebührensatzung. Einen Erfahrungsbericht erachtet er zur Bewertung als sinnvoll.

 

Ratsfrau Jalyschko schließt sich dem Vorschlag auf passieren lassen an. Zu den inhaltlichen Vorbehalten erklärt sie, dass im Antrag deutlich wird, dass die Verwaltung einen Entwurf erstellen soll, wie sich die Grundidee in die Parkgebührensatzung einbinden lässt. Dies bedeute auch, dass nicht der Antrag wortwörtlich Grundlage sein solle, sondern eine von der Verwaltung erarbeitete, rechtsichere Formulierung, die nicht fehlinterpretiert werden kann.

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Beschluss:

 

Die Entwicklung der Parkgebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen wird künftig an die Entwicklung der Ticketpreise im ÖPNV gekoppelt. Dabei soll der Grundsatz gelten, dass das Parken in der Parkgebührenzone I mit einer Dauer von 90 Minuten mindestens dem Preis eines Einzelfahrtscheins im Stadttarif für den ÖPNV mit einer Geltungsdauer von ebenfalls 90 Minuten entspricht. Künftige Preissteigerungen bei diesen Fahrscheinen führen automatisch auch zu einer entsprechenden Erhöhung der Parkgebühren. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Grundsatz der Koppelung der Parkgebühren an die Ticketpreise im ÖPNV in einer überarbeiteten Fassung der Parkgebührenordnung zu berücksichtigen und diese dem Rat möglichst noch im ersten Halbjahr 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind auch die Gebühren für die anderen Parkzeiten und ggf. für die Parkgebührenzone II zu berücksichtigen.

 

 

Der Bauausschuss lässt den Antrag 19-12294 ohne Beschlussempfehlung in der Sache passieren.

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Abstimmungsergebnis (zum Antrag auf Passieren lassen):

 

dafür: 7      dagegen: 4      Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise