Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.12.2019 - 10 Bebauungsplan "Steuerung von Vergnügungsstätten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer leitet kurz ein. Ratsfrau Jalyschko fragt nach Gründen für eine gefühlt häufige Befassung des Gremiums mit Vergnügungsstätten. Stadtbaurat Leuer führt aus. Die Stadt Braunschweig gehörte zu den ersten Städten, die ein Steuerungskonzept Vergnügungsstätten haben, beschlossen am 13.11.2012 (Drucksache 15507/12). Eine hierauf aufbauende Regulierung über Bebauungspläne anstatt im Rahmen von Baugenehmigungen führt zu einer hohen Rechtssicherheit und Transparenz, sodass es in den vergangenen sieben Jahren vergleichsweise wenige Konflikte gegeben habe. Auf eine Frage der Ratsfrau Mundlos eingehend, erklärt Stadtbaurat Leuer, dass das Steuerungskonzept Vergnügungsstätten nicht nur für die Innenstadt, sondern für das ganze Stadtgebiet gilt, sodass nicht zu befürchten sei, dass sich in bestimmten Stadtteilen Vergnügungsstätten konzentrieren.

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Beschluss:

1. „Der Bebauungsplan „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt", IN 251,  

 1. Änderung des IN 250, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung  gemäß §               10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

2. Die zugehörige Begründung wird beschlossen."

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 13       Dagegen: 0       Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise