Rat und Stadtbezirksräte
05.12.2019 - 4.3 CO2-Bilanz und Umsetzung des Klimaschutzkonzept...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 05.12.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Hots, Klimaschutzmanager / Abt. 61.4, trägt inkl. im Ratsinformationssystem einsehbarer Beamerpräsentation vor.
Auf Fragen der Ratsherren Möller und Dr. Büchs kündigt Herr Hots an, einen Endbericht zur CO2-Bilanz nach dessen Endabstimmung vorzulegen. Es ist nicht möglich, von Verkehr auf Bundesautobahnen verursachte Emissionen aus der Bilanz herauszurechnen, weil der neue „Bilanzierungs-Standard Kommunal" (BISKO) zugrunde gelegt wird. Es ist das am besten geeignete Instrument für einheitliche Berechnungen und Vergleichbarkeit. Aufforstungen werden gemäß BISKO nicht mitbilanziert. Nichtsdestotrotz sollen nicht vornehmlich energetische Themen wie Begrünung, Entsiegelung, Biotope usw. in den Workshops zum Klimaschutzkonzept diskutiert werden.
Ratsfrau Johannes bittet, in den Workshops zum Themenkomplex Gebäude, Wohnen, Soziales, speziell bei Neubaugebieten, die Integration von Blockheizkraftwerken zu erörtern.
Herr Hots sagt dies zu.
Für Frau Dr. Goclik sind auf fossilen Energieträgern basierende Blockheizkraftwerke keine zukunftsträchtige Technologie. Dezentrale Wärmepumpen, Abwärme aus Industrieanlagen, Solarthermie bieten aus ihrer Sicht mehr Potenzial zur CO2-Reduktion, insbesondere bei Neubaugebieten. Bei der Energieproduktion durch BS|ENERGY über fossile Energieträger (Erdgas) seien Optimierungen erforderlich. Beispiele: Abwärme für Wohnbebauung nutzen, anstatt diese in die Oker zu leiten. Photovoltaik solle nicht nur auf Dächern, sondern auch auf Parkplätzen angebracht und zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden. In der Kosten-Nutzen-Abwägung werde den Folgekosten zu wenig Bedeutung beigemessen.
Stadtbaurat Leuer geht auf die Wortbeiträge ein und sagt zu, diese in den sechs Workshops aufzugreifen, Potenziale auszuarbeiten und zu gewichten.
In der Stadt Braunschweig wurde von 1990 bis 2017 eine CO2-Reduktion von 24 % realisiert. Das neue Klimaschutzkonzept ist eine gute Gelegenheit, Zielsetzungen anzupassen und zu deren Erreichung erforderliche Maßnahmen zu entwickeln.
Ratsherr Dr. Mühlnickel bekundet, die Darstellungen seien Argumente für mehr Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften und plädiert dafür, offensiver auf die Industrie zuzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden (z. B. Entsiegelung).
Ratsherr Hinrichs möchte ansetzen, Zielkonflikte mit BS|ENERGY als besonders bedeutendem CO2-Verursacher zu lösen. Es sei z. B. problematisch, dass es in Teilen des Stadtgebietes Erdgasanschlusszwang gibt. Maßnahmen wie z. B. Photovoltaik seien aktuell finanziell nicht hinreichend attraktiv. Im Übrigen setzt er primär auf Umdenken beim Verbrauch sowie Maßnahmen auf Bundesebene.
Herr Hots weist auf die Möglichkeiten einer Vereinbarkeit von Energiewende und betriebswirtschaftlichen Interessen hin und führt aus, dass das neue Klimaschutzkonzept bundesweite Trends zu Nachfragen und Geschäftsmodellen (z. B. Bürger*innen als Selbstversorger) aufnehmen und gemeinschaftlich mit lokalen Schlüsselakteuren Braunschweiger Lösungen entwickeln kann. So könne zu einer zukünftigen Energieversorgung perspektivisch auch synthetisches (bspw. mithilfe von Wasserstoff gewonnenes) Erdgas beitragen.
Ratsherr Kühn sieht das Ziel im Abbau fossiler Energien. Die Nutzung von Biomasse als Zwischenschritt diene der Versorgungssicherheit. Er hofft auf geeignete Förderprogramme auf EU-, Bundes- und / oder Landesebene.
Anlagen zur Vorlage
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