Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.12.2019 - 14 Anpassung des Förderprogramms für regenerative ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

TOP 5.2., 5.2.1., 5.2.2. und 14. werden gemeinschaftlich erörtert.

Zur besseren Beschlussnachverfolgung sind die Wortbeiträge getrennt unter TOP 5.2.1. und TOP 14. dokumentiert.

 

Stadtbaurat Leuer und Herr Gekeler begründen die Beschlussvorlage 19-12186.

Im Sachverhalt findet sich bezüglich der Lärmklassifizierung von Luftwärmepumpen eine anderslautende Aussage gegenüber dem Inhalt der zu beschließenden Förderrichtlinie. Der Satz „Zusätzlich sollen ab 2020 auch Luftwärmepumpen mit einem Schallleistungspegel von unter 50 dB (A) gefördert werden, die somit deutlich leiser sind, als die Mehrzahl der bisher installierten Anlagen." wird ersetzt durch: „Zusätzlich sollen ab 2020 auch Luftwärme­pumpen mit einem Schallleistungspegel von 55 - 65 dB (A) je nach Leistungsklasse (unter 55 dB (Anlagengröße < 6 kW), unter 60 dB (Anlagengröße 6 - 12 kW) und 65 dB (Anlagen­größe > 12 kW) gefördert werden, die somit deutlich leiser sind, als die Mehrzahl der bisher installierten Anlagen."

 

Das Förderprogramm und die vorgelegten Anpassungen, welche ermittelte und erwartete Bedarfe aufgreifen, werden von mehreren Ausschussmitgliedern gelobt.

Frau Dr. Goclik spricht sich gegen die Förderung von Luftwärmepumpen (Wasser/Luft) aus. Die Förderung solle auf energetisch sinnvollere Grundwasserwärmepumpen (Wasser/Wasser) und Erdreichwärmepumpen (Sole/Wasser) reduziert werden.

Herr Gekeler begründet die Berücksichtigung unter Bezugnahme auf das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) sowie als Baustein zur Unterstützung gängiger technischer Lösungen für Neubauten, die eine ganzjährige Beheizung gewährleisten.

Anpassungswünschen zum Förderprogramm stehe man offen gegenüber.

Herr Gekeler geht auf weitere Fragen und Anmerkungen der Ratsmitglieder Schneider, Dr. Mühlnickel, Dobberphul und Kühn ein.

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Beschluss:

„Das Förderprogramm für regenerative Energien wird über die neue „Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung, Solarstromspeichern und Mieterstrom" und die aktualisierte „Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme" umgesetzt."

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 12       Dagegen: 0       Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise