Rat und Stadtbezirksräte
05.12.2019 - 5.3 Einführung eines Kurzstreckentickets im Rahmen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 05.12.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Antrag der SPD-Fraktion (Prüfauftrag) wird durch Ratsfrau Palm eingebracht und begründet.
Herr Meier, BSVG, geht in Ergänzung der Stellungnahme 19-12321-01 auf Sachstand (u. a. eingesetzte Technik) und Planungen (u. a. Ticketvarianten) ein. Präferiert wird ein Handy-Ticket. Mangels Tarifhoheit ist eine eigenmächtige Insellösung ausgeschlossen. Erwartet werden erste Ergebnisse der gutachterlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein Kurzstreckenticket, eingebettet in ein insgesamt überarbeitetes Produktgefüge im Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH (VRB), im Frühjahr 2020.
Ratsfrau Mundlos bittet, von "Einnahmeveränderungen" anstatt "Einnahmen" zu sprechen. Dies wird für den Beschlussvorschlag aufgegriffen.
Nach Meinung von Ratsfrau Schneider solle das Normalticket nicht teurer werden. Im Fokus solle stehen, mithilfe eines Kurzstreckentickets mehr Bürger*innen für den Umstieg auf den ÖPNV zu gewinnen. Sie fragt nach einem Familienticket.
Herr Meier verneint ein geplantes Familienticket. Tageskarten seien attraktiver ausgestaltet worden, sodass der Anreiz für Familien gestiegen sei. Erwogen werden günstigere Preise ab 9 Uhr. Geplant seien zudem höhere Rabattierungen für Abokarten. Eine Verteuerung der Normaltickets im Rahmen einer Kompensation würde absehbar gering ausfallen.
Ratsherr Dr. Büchs bekundet, fünf Stationen sollten im Kurzstreckenticket enthalten sein, insbesondere zugunsten der Bürger*innen in außen liegenden Stadtteilen.
Herr Meier führt aus, es sei nicht möglich, einzelne Bereiche, z. B. die Innenstadt, vom Geltungsbereich der Kurzstreckentickets auszuschließen.
Für eine Umsetzung ansetzen lasse sich, wenn im März 2020 ein Tarifantrag beim VRB zur Beschlussfassung mit Geltungsbereich ab 1. Januar 2021 ansteht.
Beschluss (geändert):
"Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH zu prüfen, welche Maßnahmenschritte unternommen werden müssen, um im Verkehrsverbund Region Braunschweig ein Kurzstreckenticket (3 bis 5 Haltestellen) einzuführen. Dabei sind insbesondere die entstehenden Kosten und die zu erwartenden EinnahmenEinnahmeveränderungen zu beziffern."
