Rat und Stadtbezirksräte
05.12.2019 - 5.2.1 Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf städtisch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 05.12.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
TOP 5.2., 5.2.1., 5.2.2. und 14. werden gemeinschaftlich erörtert.
Zur besseren Beschlussnachverfolgung sind die Wortbeiträge getrennt unter TOP 5.2.1. und TOP 14. dokumentiert.
Der Änderungsantrag 19-12372, der den Antrag 19-12226 ersetzt, wird durch Ratsfrau Schneider eingebracht und begründet.
Stadtbaurat Leuer geht in Ergänzung der Stellungnahme 19-12226-01 auf die Position der Verwaltung ein. Gerade beim FB 65 im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung gebe es weiterhin Stellenvakanzen mit Auswirkungen auf das leistbare Arbeitspensum bei Bildungsinfrastruktur und Photovoltaik.
Mehrere Ausschussmitglieder beziehen Position für ihre jeweilige Fraktion und äußern sich mit Ideen zur Änderung des Änderungsantrags 19-12372, z. B. Umformulierung der Nr. 1 zu einem Prüfauftrag zur Gründung einer eigenen Gesellschaft zum Betrieb der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern, Ressourcenschonung der Verwaltung durch Beauftragung Externer.
Zu den in der Mitteilung 13359/13 genannten potenziell geeigneten städtischen Dachflächen kündigt Stadtbaurat Leuer in Ergänzung der Stellungnahme 19-12226-01 eine Ausschreibung im 1. Quartal 2020 und eine anschließende Informierung der Politik zum weiteren Vorgehen an.
Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, den Änderungsantrag 19-12372 passieren zu lassen, mit dem Ziel der Ausformulierung eines von mehreren Fraktionen getragenen Änderungsantrages zum Verwaltungsausschuss oder Rat.
Beschlussvorschlag:
"1. Die Verwaltung beginnt unverzüglich mit den Planungen für Photovoltaikanlagen auf den städtischen Dächern, die in der Mitteilung 13359/13 genannt wurden und bislang noch nicht mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sind. Noch im ersten Quartal 2020 wird dem Rat mitgeteilt, welche der hier genannten Dächer bis wann mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein werden.
2. Parallel dazu entwickelt die Verwaltung Maßnahmen, mit denen die Kapazitäten für die Planung und den Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern deutlich gesteigert werden können. Das Ziel soll dabei sein, spätestens ab dem Jahr 2021 pro Jahr mindestens 6 Photovoltaikanlagen fertig stellen zu können. Diese Maßnahmen sollen den Gremien noch im zweiten Quartal mit detaillierten Informationen zum Mehraufwand bei Personal- und Sachkosten zugeleitet werden.
3. Priorität hat dabei die Variante, dass die Stadt die Anlagen selbst errichtet und betreibt und damit die Eigenstromversorgung des Gebäudes absichert.
4. Bei städtischen Neubauten oder großen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sind generell Photovoltaikanlagen vorzusehen. Ausnahmen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
5. Soweit keine technischen oder baulichen Gegebenheiten dem entgegenstehen, wird die Anlagengröße der jeweils zur Verfügung stehenden Dachfläche angepasst.
6. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, eine eigene Gesellschaft zum Betrieb der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern zu gründen. Dabei sollen verschiedene Varianten, u. a. auch die Form der Genossenschaft, an der sich auch Vereine und Verbände aus der Region beteiligen können, geprüft und bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Rat noch vor der Sommerpause 2020 vorgelegt werden.
7. Lässt sich keine der unter Punkt 6 geprüften Varianten auf absehbare Zeit umsetzen, wird ein Miet-Modell verfolgt. Die Stadt stellt dann die Dächer Vereinen oder Genossenschaften aus der Region zur Verfügung, mietet die dann darauf installierten PV-Anlagen wieder zurück und kann somit den Vorteil der Eigenstromnutzung nutzen."
