Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.10.2019 - 8.4 Wohnungsbedarfsprognose für die Stadt Braunschweig

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Weil eine Vorbereitung zu dem Tagesordnungspunkt wegen der kurzfristigen  Vorlage der Mitteilung nicht möglich war, legt der Ausschuss einvernehmlich fest, dass die Mitteilung vorerst nur vorgestellt werde und eine erneute Beratung dazu im Ausschuss in der ersten Sitzung im Jahr 2020 erfolgen solle.

 

Herr Dirks stellt daraufhin die Wohnungsbedarfsprognose für die Stadt Braunschweig anhand der  beigefügten Präsentation (Anlage 1) vor und erläutert, dass die Mitteilung als Auftakt für den Eintritt in eine Diskussion zu verstehen sei.

 

Insbesondere erläutert er, dass ein Augenmerk auf  der Innenentwicklung bei der Schaffung von neuem Wohnraum liegen werde.

 

Desweiteren führt er aus, dass die Stadt lediglich das Planungsrecht schaffen könne, habe aber keinen Einfluss auf die Investoren habe, wie schnell ein Bauvorhaben umgesetzt werde. Aus diesem Grund könne nur der Vergleich mit dem Bedarf und dem geschaffenen Baurecht erfolgen.

 

Frau Mundlos weist darauf in, dass es keine festgeschriebene Definition für den Begriff altersgerechtes Wohnen gebe und hält die Anzahl der benötigten Wohneinheiten lt. Gutachten von 370 für zu gering. Herr Dirks erläutert wie die Zahlen ermittelt werden, die weitere Entwicklung müsse in der Praxis weiter beobachtet werden. Frau Dr. Arbogast ergänzt, dass im Rahmen der Altenhilfe- und Pflegeplanung der Fokus ebenfalls diese Problematik berücksichtigen werde.

 

Die Mitteilung wird nach Beantwortung diverser Nachfragen zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise