Rat und Stadtbezirksräte
24.10.2019 - 5.1 Satzung über die vorübergehende Unterbringung W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Arbogast
- Gremium:
- Ausschuss für Integrationsfragen
- Datum:
- Do., 24.10.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Arbogast berichtet, dass die Satzung bereits am 22. Oktober 2019 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit diskutiert wurde. Sie informiert über den Hintergrund der geänderten Satzung. Die Satzung wurde im Vorfeld mit der AG 2 des Bündnisses für Wohnen besprochen. Geändert wurde daraufhin beispielsweise die geschlechtsneutrale Formulierung und dass Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung sich beim Betreten der Räume in den Unterkünften generell ausweisen müssen.
Herr Klockgether berichtet über den grundsätzlichen Regelungscharakter einer Satzung. Demnach kann eine Kommune ihre eigenen Angelegenheiten grundsätzlich selbst regeln. Anlass der Änderung war das Zusammenlegen der Wohnungslosen und Geflüchteten in einer Satzung sowie eine gemeinsame Gebührenordnung.
Auf die Nachfrage von Ratsfrau Jalyschko, warum die Angabe der Quadratmeterzahl weggefallen ist, gibt Herr Klockgether an, dass die Unterkünfte heutzutage i.d.R. größer sind und die Quadratmeterzahl je nach Personenanzahl variiert. Weiter teilt Herr Klockgether auf Nachfrage von Frau Jalyscko mit, dass die Amtssprache deutsch ist und besonders den Flüchtlingen die Satzung sozialpädagogisch und auch durch Sprachmittlern übersetzt wird. Der Zeitraum 6.00 - 22.00 Uhr wird als unproblematisch angesehen, um auch früher anfangenden Handwerkern Zutritt zu ermöglichen. Die Kosten für Putzmaterial sind ferner bereits in den Regelsätzen enthalten, in den Unterkünften gäbe es jedoch auch einen Bestand an Reinigungsmitteln. Das Ende des Nutzungsverhältnisses ist einzelfallabhängig zu entscheiden. Einzelfallabhängig ist ebenfalls der Umgang mit der Umsetzung der Pflichten in Mehrpersonenwohngemeinschaften in den Unterkünften. Ein Wechsel der Unterkunft ist beispielsweise denkbar. Abschließend erklärt Herr Klockgether, dass Rechte keine Bestandteile einer Benutzungssatzung und deshalb auch nicht in der Satzung verankert sind.
Frau Shahini regt an, eine solch große Anzahl an Fragen zukünftig vorab bei der Verwaltung einzureichen.
Herr Logosu-Teko fragt nach, was der Anlass für die Überarbeitung der Satzung war und kritisiert die Zusammenlegung der Regelungen für Geflüchtete und Wohnungslose. Er bemängelt zudem ein fehlendes Mitspracherecht und fragt, wie verfahren wird, wenn jemand nicht leistungsfähig ist.
Herr Klockgether erwidert, dass es bisher nur eine Satzung für Wohnungslose gab und in den Bürgerveranstaltungen vermehrt die Rückmeldung kam, warum dies getrennt geregelt wird. Um zu verdeutlichen, dass grundsätzlich nicht zwischen Geflüchteten und Wohnungslosen unterschieden wird, wurde dies in einer Satzung zusammengeführt. Zudem sind die Gebühren immer gedeckt, da entweder ein Leistungsanspruch durch das SGB II auf Übernahme der Unterkunftskosten oder ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Er merkt bezüglich des Mitspracherechts an, dass hier eine Notunterbringung geregelt wird, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Aus diesem Grund besteht ein Über- und Unterordnungsverhältnis.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Schneider, warum keine Mindeststandards festgelegt sind, gibt Herr Klockgether an, dass Unterbringungsstandards in der Hausordnung geregelt werden können, die Satzung jedoch in erster Linie die Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung regelt, um eine rechtliche Basis zu haben. Frau Dr. Arbogast fügt hinzu, dass die Satzung ein schnelleres Handeln ermöglicht.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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176,5 kB
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(wie Dokument)
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606,6 kB
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