Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.03.2019 - 6 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "An d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für die Fachverwaltung anwesend ist Herr Bartels vom Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz. Zunächst teilt Herr Bartels mit, dass kein separater Aufstellungsbeschluss für den B-Plan "An der Schölke - neu" gefasst wurde; dieser läuft innewohnend mit dem Auslegungsbeschluss. Im Vergleich zur ersten Vorlage haben sich einige Änderungen in Details ergeben, z. B. wurde die Haupterschließungsstraße um einen Meter erweitert und der Hochwasserschutz aktualisiert.

Nach der summarischen Vorstellung der Beschlussvorlage durch Herrn Bartels ergeben sich diverse Rückfragen aus dem Kreis des Bezirksrates. Frau Ohnesorge erkundigt sich, warum der städtebauliche Vertrag nicht im Bezirksrat behandelt wurde. Dies soll in anderen Fällen geschehen sein. Sie bittet um Klärung, ob dem Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet der Vertrag zumindest jetzt zugänglich gemacht werden kann. Frau Sewella hält den Verzicht auf die 20 %-Quote für sozialverträgliche Mietwohnraum nicht für nachvollziehbar. Zudem fordert sie erneut das Verkehrsgutachten. Der heutige Beschluss käme insofern verfrüht. Herr Bartels erwidert hierzu, dass der Verkehr aus dem Baugebiet an der Schölke geringfügig ist.

Auf Nachfrage erklärt er, dass der Überlauf Wiedebeinstraße für die Feuerwehr vorgesehen ist. Herr Hillger erkundigt sich, was unter den passiven Schallschutzmaßnahmen zu verstehen ist. Herr Bartels führt aus, dass besonders schutzwürdige Wohnbereiche (z. B. Schlafzimmer) rückwärtig errichtet werden sollen. Darüber hinaus soll mit dem jetzt möglichen zwei- bis dreigeschossigen Bau mehr Flexibilität auf Seiten des Investors erzeugt werden. Auskünfte zum Preis sind nicht möglich.

Herr Rau regt an, dass die Sanierung der Kreuzstraße und der Schüßlerstraße finanziell vom Investor getragen werden sollte. Herr Bartels teilt hierzu mit, dass vor Beginn der Baumaßnahme eine Bestandsaufnahme zum Zustand der Straßen erfolgt. Nachgehend erfolgt eine Regulierung der dann konkret verursachten Schäden, aber keine Grundsanierung.

Herr Witte äußert seine grundsätzlichen Bedenken bezüglich der Errichtung von Einfamilienhäusern, vor allen Dingen in innerstädtischen Bereichen.

Herr Glaser weist darauf hin, dass der erste B-Plan angeblich wegen formeller Fehler außer Kraft gesetzt wurde. Er kann nicht nachvollziehen, warum jetzt beim B-Plan an der Schölke-neu inhaltliche Änderungen vorgenommen und frühere Festsetzungen abgeändert wurden. Auch bemängelt er, dass das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht dargelegt wird. Herr Bartels führt dazu aus, dass, wie bei der Vorstellung erwähnt, nur wenige und notwendige Änderungen aufgenommen wurden und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange grundsätzlich zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.

 

 

 

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Beschluss:

"Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke-Neu",

HO 54, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

2   dafür 0   dagegen  12   Enthaltungen

 

Ein Bezirksratsmitglied ist nicht im Sitzungsraum.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise