Rat und Stadtbezirksräte
05.02.2019 - 3.2.1 Sachstand Bauantrag Burggasse Braunschweig
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 05.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Für die Fachverwaltung ist Herr Hornung anwesend. Für Rückfragen zu diesem Thema halten sich ebenfalls die Herren Hallmann und Meyer von der Braunschweig Zukunft GmbH bereit.
Eingangs erläutert Herr Hornung nochmals Schwerpunkte der vorliegenden Mitteilung und damit die chronologische Entwicklung des Projekts "Burggasse" bis heute. Die frühzeitige Einbindung der obersten Denkmalschutzbehörden bewertet Herr Hornung als richtig und vorausschauend. Von der Umsetzung des Projekts wird ein städtebaulicher Vitalitätsschub erwartet. Insgesamt sind 44 Wohneinheiten geplant.
Der Verwaltungsvertreter erläutert den Unterschied zwischen einem Einzeldenkmal und Denkmalen in einem städtebaulichen Ensemble. Bei letzterem ist die äußere Hülle als Teil einer Linie mit historischer Bedeutung geschützt. Herr Hornung betont, dass den denkmalschutzrechtlichen Aspekten so weit wie vertretbar Rechnung getragen werden soll. Allerdings wurde bereits mehrfach, u.a. durch Abbrucharbeiten nach dem 2. Weltkrieg und durch den Bestandsbau der Burgpassage, in die Denkmalsubstanz eingegriffen. Dies lässt sich nachträglich nicht mehr korrigieren bzw. heilen.
Frau Bezirksbürgermeisterin Zander weist darauf hin, dass es einen bereits länger existierenden Antrag des Stadtbezirksrates Innenstadt gibt, den in Planung befindlichen kleinen Straßenzug Burgtwete und nicht, wie offensichtlich als Arbeitstitel verwendet, Burggasse zu nennen. Einer Verfestigung des Namensteils "Gasse" sollte frühzeitig begegnet werden. Herr Hornung nimmt diesen Hinweis auf, weist aber darauf hin, dass sich die Namensgebung in diesem Fall an der Entscheidung des Investors orientieren wird. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Straße. Frau Zander entgegenet dazu, dass hier Wohnungen geplant sind und somit das ausschließliche Entscheidungsrecht des Investors nicht ganz nachvollziehbar sei. Gleichwohl sollte die Stadt ihren Einfluss geltend machen und ggf. zumindest eine dringende Empfehlung für den Namen "Burgtwete“ kommunizieren.
Herr Beyrich regt an, dass der Bezirksrat ein Votum im Sinn einer Empfehlung abgibt. Möglicherweise kann dadurch die städtische Position bei den abschließenden Verhandlungen im Interesse einer Projektrealisierung unterstützt werden. Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass es sich bei diesem Votum um keine verbindliche Äußerung im Sinn eines Beschlusses oder einer Beschlussempfehlung handelt, lediglich um eine rechtlich nicht bindende Positionierung des Stadtbezirksrates.
Abschließend spricht sich der Stadtbezirksrat Innenstadt mehrheitlich für eine Umsetzung des vorgestellten Projekts aus (neun Mitglieder). Von den zwölf anwesenden Mitgliedern sprechen sich zwei gegen die Planungen aus, darüber hinaus ist eine Enthaltung zu verzeichnen.
Anlagen zur Vorlage
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