Rat und Stadtbezirksräte
12.03.2019 - 8.1 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2019 im Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Ruppert
- Datum:
- Di., 12.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert kurz die Entstehungsgeschichte der Vorlage und verweist darauf, dass die Verwendungsvorschläge für bezirkliche Schulen zu einem späteren Zeitpunkt mit einer separaten Vorlage unterbreitet werden.
Die Tatsache, dass sich unter den Vorschlägen für die Unterhaltung unbeweglichen Vermögens (Straßenunterhaltungsmittel) einige Straßen mit überbezirklichem Charakter befinden, ruft im Bezirksrat teilweise Kritik hervor. Auf die Vorhaltung von Herrn Brakel, es sei "frech von der Verwaltung, Unterhaltungsmittel für überbezirkliche Straßen einzufordern" (Zitat), weist die Geschäftsstellenleiterin auf ein Gespräch im Jahr 2017 hin, an dem auf Einladung der Verwaltung die drei Bezirksbürgermeister/innen des Geschäftsstellenbereichs Mitte teilgenommen hatten. Thema war das künftige Verfahren bei den Verwendungsvorschlägen für das Teilbudget Straßenunterhaltungsmittel. Die Fachverwaltung wollte den Bezirksräten die Entscheidungsfindung überlassen, welche Straßen(abschnitte) jeweils in das Reparaturprogramm aufgenommen werden. Zwischen dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr und den Bezirksbürgermeisterinnen Frau Zander und Frau Johannes sowie Herrn Bezirksbürgermeister Jordan bestand dann jedoch Einvernehmen dazu, b.a.w. das bisherige Verfahren beizubehalten - d.h., die Verwaltung unterbreitet Vorschläge und dem Bezirksrat bleibt es freigestellt, diese ganz/teilweise aufzugreifen oder andere Verwendungsalternativen aufzuzeigen. Grund dafür war u.a. die fehlende Erfahrung der damals neu konstituierten Gremien im Umgang mit den bezirklichen Mitteln. Die Bezirksbürgermeisterin hatte dieses Verfahren in einer Sitzung im ersten Halbjahr 2017 (konkret: 14. März 2017) den Bezirksratsmitgliedern gegenüber kommuniziert, eine entsprechende Protokollnotiz wurde aufgenommen. Insofern weist die Geschäftsstellenleiterin den gegenüber der Fachverwaltung erhobenen Vorwurf der Frechheit im Handeln sowie des Einforderns von Mitteln zurück. Wie auch in der Vorlage erwähnt, handelt es sich um Vorschläge, ohne Priorisierung oder Verpflichtung zur Annahme.
In der Sache verständigen sich die Bezirksratsmitglieder aufgrund eines Vorschlages von Herrn Heikebrügge darauf, zunächst nur die Grünanlagenunterhaltungsmittel zu beschließen und die Straßenunterhaltungsmaßnahmen auf die nächste Sitzung zu vertagen. Der Bezirksrat wird analog zum Verfahren im Westlichen Ringgebiet eine Arbeitsgruppe bilden, die in ggf. mehreren Abschnitten mögliche Handlungsbedarfe im öffentlichen Straßenraum der Innenstadt aufnimmt und dann bei der Verwaltung meldet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass in jedem Einzelfall eine Kostenschätzung durch den Fachbereich Tiefbau und Verkehr erfolgen muss. Sofern in der Sitzung am 22. Mai 2019 entsprechende Beschlüsse aufgrund kostenbewehrter Maßnahmen gefasst werden sollen, muss entsprechend frühzeitig die beabsichtigte Maßnahme bekannt sein.
Beschluss:
Die im Jahr 2019 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 131 - Innenstadt - werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 9.000,00 € (zurückgestellt)
2. Grünanlagenunterhaltung 800,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
